Samsung hat bei einem Bezirksgericht in San Jose (Kalifornien) beantragt, Apples iPad Mini und iPad 4 in den laufenden Rechtsstreit um sein Smartphone Galaxy Nexus aufzunehmen. Einem Bericht von The Verge zufolge unterstellt Samsung, dass beide Geräte unter anderem zwei Patente für UMTS-Mobilfunktechnologien verletzen.
Darüber hinaus will Samsung auch gegen Apples iPod Touch der fünften Generation vorgehen. Er soll wiederum gegen das Schutzrecht 7.672.470 verstoßen, das die Lautstärkeregelung eines tragbaren Musikwiedergabegeräts beschreibt.
Dieses Patent hat Samsung einem früheren Schriftsatz zufolge gegen alle Apple-Produkte in Stellung gebracht, die über einen eingebauten Lautsprecher und einen Audioausgang verfügen. Das Gericht soll nun ebenfalls klarstellen, ob damit auch die früheren Generationen des iPod Touch Gegenstand des Verfahrens sind, was von Apple bestritten wird. Sollte sich das Gericht Apples Einschätzung anschließen, beantragt Samsung, die älteren Modelle nun auch einzubeziehen.
Schon Ende vergangener Woche gab der zuständige Richter Singh Grewal den Anträgen von Apple und Samsung statt, ihre Patentklagen um die neuesten Produkte ihres jeweiligen Gegners zu erweitern. Seitdem sind Apples iPhone 5 und Samsung US-Modelle des Galaxy S3 und des Galaxy Note Bestandteil des Verfahrens.
Dem Richter zufolge haben beide Parteien noch reichlich Zeit, weitere patentverletzende Geräte anzuführen, da die Hauptverhandlung erst 2014 beginnt. Er warnte Apple offen davor, entsprechende Anträge von Samsung zu behindern. „Angesichts des frühen Stadiums dieser Verhandlung und dieser Urteilsbegründung weist das Gericht darauf hin, dass Apple zweimal nachdenken sollte, bevor es gegen ähnliche Anträge für andere neu veröffentlichte Produkte – etwa das iPad 4 und das iPad Mini – vorgeht, die Samsung künftig einreichen könnte.“
Die von Grewal verhandelte Klage beschäftigt sich mit Softwarepatenten. Sie ist unabhängig von dem Verfahren, in dem ein Geschworenengericht Ende August Apple 1,05 Milliarden Dollar Schadenersatz zusprach. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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