Intel erringt Teilerfolg im Streit um Prozessorpatente

Intel hat die erste Runde im Patentstreit mit X2Y Attenuators für sich entscheiden können. Wie Bloomberg berichtet, hat ein Richter der US-Handelsbehörde International Trade Commission (ITC) festgestellt, dass der Chipriese keine Patente des Unternehmens verletzt. Die Klage richtet sich auch gegen Apple und Hewlett-Packard, die beide Prozessoren von Intel einsetzen.

Die von X2Y eingebrachten drei Schutzrechte beschreiben Techniken zur Überwindung elektromagnetischer Interferenzen, die elektronische Geräte schädigen können. Das Unternehmen, das Produkte für die Leistungssteigerung von Schaltkreisen entwickelt, lizenziert sein geistiges Eigentum unter anderem an Samsung.

Dem Urteil (PDF) von Richter David Shaw zufolge sind zwei der drei Patente von X2Y ungültig. Allerdings handelt es sich nur um eine vorläufige Entscheidung. Sie muss noch von einem sechsköpfigen Gremium der ITC bestätigt werden. Ihre Untersuchung will die Behörde bis zum 15. April 2013 abschließen.

„X2Y ist weiterhin zuversichtlich, dass die ITC unabhängig von der Größe des Erfinders wahre Erfindungen schützen wird, und wir werden unser geistiges Eigentum weiter gegen Verstöße verteidigen“, zitiert Bloomberg aus einer E-Mail einer Sprecherin von X2Y. Intel-Sprecher Chuck Mulloy zeigte sich erfreut über das Urteil. Sein Unternehmen werde sich auch gegen die bei einem Bezirksgericht in Pennsylvania anhängige Zivilklage von X2Y verteidigen, die erst nach Abschluss des ITC-Verfahrens verhandelt werden soll.

Die Beschwerde von X2Y richtet sich gegen Fertigungs- und Testeinrichtungen, die Intel in Costa Rica, Malaysia, China und auf den Philippinen betreibt. „X2Y hat Intel schon vor mehr als zehn Jahren angesprochen und dargelegt, wie X2Ys Technologie Intels Produkte verbessern würde“, heißt es auf der Website des Unternehmens. „Intel hat aber keine Lizenz erworben und es sieht so aus, als hätte es X2Ys Technologie trotzdem genutzt.“

Die ITC hatte zuletzt ihre Wettbewerbsregeln verschärft, um Beschwerden von Patentinhabern auszuschließen, die keinem eigenen Geschäft nachgehen. Laut Richter Shaw erfüllt X2Y jedoch die Anforderungen, weswegen es unter den Schutz der Behörde falle, heißt es weiter in dem Bericht.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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