Instagram räumt sich durch neue Nutzungsbedingungen und Richtlinien zur Privatsphäre weitreichende Rechte ein. Zum einen will der Foto-Sharing-Dienst ab 16. Januar Fotos und Nutzerdaten an Facebook weitergeben, von dem es Anfang September für über 700 Millionen Dollar übernommen wurde. Zum anderen schreibt sich der neue Eigentümer Facebook die Berechtigung zu, die Nutzerfotos in Zukunft auch gegen Bezahlung an andere Organisationen lizenzieren zu dürfen.
„Unsere aktualisierten Nutzungsbedingungen helfen, Sie zu schützen sowie Spam und Missbrauch zu verhindern, während wir wachsen“, begründet Instagram die Änderungen in einem Blogeintrag. „Es hat sich nichts an den Eigentumsrechten Ihrer Fotos geändert oder daran, wer sie sehen kann“, heißt es weiterhin beruhigend.
Tatsächlich will sich Instagram auch in Zukunft keine Eigentumsrechte herausnehmen, sehr wohl aber erheblich erweiterte Verwertungsrechte, wie ein Blick in das umfangreiche Kleingedruckte zeigt. Die „begrenzte Lizenz“ in den bisherigen Nutzungsbedingungen wird ersetzt durch die Begriffe „übertragbar“ und „sublizenzierbar“, was Facebook grundsätzlich die Lizenzvergabe auch an andere Organisationen ermöglicht.
Ein anderer Abschnitt erlaubt Facebook, die zu Instagram hochgeladenen Fotos in bare Münze umzusetzen. Dem Nutzer wird das Einverständnis abverlangt, dass „ein Unternehmen oder eine andere juristische Person uns für die Wiedergabe Ihrer … Fotos … bezahlen kann in Zusammenhang mit bezahlten oder gesponserten Inhalten oder Promotions, ohne dass Sie dafür entschädigt werden“. Auch diese Formulierung ist in den bislang geltenden Nutzungsbedingungen nicht enthalten.
So etwas wie ein Opt-out ist gar nicht erst vorgesehen. Wer sein Nutzerkonto und seine Fotos nicht vor dem 16. Januar löscht, ist laut Instagram schon durch den Zugriff auf die Website, die Nutzung von Instagrams Diensten oder auch einer mobilen App an die neuen Nutzungsbedingungen gebunden. Er gibt damit möglicherweise dauerhafte kommerzielle Lizenzvergaberechte an seinen Bildern ab.
„Damit werden die Verbraucher aufgefordert, einer nicht spezifizierten zukünftigen kommerziellen Nutzung ihrer Fotos zuzustimmen“, meint dazu Kurt Opsahl, Anwalt der Electronic Frontier Foundation (EFF). „Das macht es schwierig, sein Einverständnis zu geben“.
Ein Hotel in Hawaii könnte beispielsweise bei Facebook gegen Bezahlung die Lizenz an Fotos erwerben, die Nutzer an ihrem Urlaubsort geschossen haben, und sie für beliebige Werbezwecke einsetzen. Den Formulierungen zufolge kämen dafür nicht nur Bilder von malerischen Sonnenuntergängen infrage, sondern auch Fotos von am Strand tobenden Kindern. Das wäre wahrscheinlich nicht im Sinne der Eltern und könnte auch gegen Gesetze zum Schutz der Privatsphäre verstoßen.
Andere Anbieter nehmen sich deutlich eingeschränktere Rechte heraus, insbesondere keine Verkaufsrechte. „Die Rechte, die Sie uns mit dieser Lizenz einräumen, dienen dem begrenzten Zweck, unsere Dienste zu betreiben, zu promoten und zu verbessern“, heißt es in den Richtlinien Googles zu Fotos, die zu Picasa oder Google+ hochgeladen werden. Yahoo formuliert es für seinen Foto-Sharing-Dienst Flickr ähnlich und beschränkt sich auf die Nutzung der Bilder „ausschließlich für den Zweck, für den solche Inhalte eingestellt oder verfügbar gemacht wurden“.
Minderjährige Nutzer lässt Instagram erklären, mindestens ein Elternteil sei damit einverstanden, dass „ihr Abbild, Nutzername und Fotos ebenfalls in Inseraten eingesetzt werden können“. Gleichzeitig nimmt sich der Foto-Sharing-Dienst heraus, Werbung nicht mehr als solche kennzeichnen zu müssen. Eigene Verantwortlichkeiten lehnt Instagram ab und schließt Sammelklagen gegen seine Nutzung privater Fotos aus.
Facebook und Instagram hätten aus einem zurückliegenden Präzedenzfall lernen können. 1999 hatte sich Yahoo mit verblüffend ähnlichen Formulierungen für seinen Dienst Geocities das „voll sublizenzierbare Recht“ herausgenommen, beliebig mit Texten und Fotos seiner Nutzer umgehen zu können. Nach lautstarken Protesten musste Yahoo eine Woche später zurückrudern.
Unklar ist derzeit, was Facebook tatsächlich mit den Fotos der Instagram-Nutzer vorhat. Es könnte sich noch immer so darstellen, dass seine Anwälte zu breite Formulierungen für eventuelle zukünftige Geschäftsmöglichkeiten gewählt haben – und sie schnell wieder zurückgezogen werden. Auf mehrere Anfragen von News.com hat Facebook bislang nicht reagiert.
[mit Material von Declan McCullagh, ZDNet.com]
Tipp: Sind Sie ein Facebook-Experte? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.
Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.
Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.
Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…
Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…
Beim Online-Gaming kommt es nicht nur auf das eigene Können an. Auch die technischen Voraussetzungen…
Fast jedes zweite Unternehmen bietet keinerlei Schulungen an. In den übrigen Betrieben profitieren oft nur…