Samsung zieht Verfügungsanträge gegen Apple in Europa zurück

Samsung hat offenbar Abstand davon genommen, in Europa Verkaufsverbote gegen Apple-Geräte zu erwirken. Wie beispielsweise Bloomberg und The Verge übereinstimmend berichten, haben die Koreaner entsprechende Verfügungsanträge in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und den Niederlanden zürückgezogen. Alle basierten auf angeblichen Verstößen gegen standardrelevante Patente.

In einer von The Verge veröffentlichten Stellungnahme Samsungs heißt es: „Samsung wird seine Technologien weiterhin zu fairen, vernünftigen und nicht diskriminierenden Bedingungen lizenzieren. Wir glauben fest daran, dass es besser ist, wenn Firmen fair im Markt konkurrieren, statt im Gericht. In diesem Geiste hat Samsung entschieden, die ausstehenden Verfügungsanträge auf Basis unserer standardrelevanten Patente bei europäischen Gerichten zurückzuziehen – im Interesse, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher zu schützen.“

Patentblogger Florian Müller weist auf Foss Patents darauf hin, dass in der Stellungnahme nirgends von einem Verfahren die Rede sei. Samsung fordere auch weiterhin Schadenersatz von Apple.

Der koreanische Elektronikkonzern wirft seinem Konkurrenten aus Cupertino vor, mehrere seiner Schutzrechte zu verletzten, die Drahtlostechniken beschreiben. Apple argumentiert dagegen, dass Samsung die standardrelevanten Patente nicht wie vorgeschrieben zu „fairen, vernünftigen und nicht diskriminierenden Bedingungen“ (FRAND) lizenziere.

Ende Januar hatte die EU-Kommission aus diesem Grund eine Kartelluntersuchung gegen Samsung gestartet. Sie will prüfen, ob die Koreaner einige ihrer Patentrechte missbraucht haben, um den Wettbewerb auf europäischen Mobilfunkmärkten zu verzerren. Damit würde Samsung gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen.

Die Verfahren in Europa sind Teil des weltweiten Streits zwischen Samsung und Apple um geistiges Eigentum. Bisher konnte sich keine Seite entscheidend durchsetzen. Ein Jury-Urteil zugunsten von Apple, laut dem Samsung seinem Konkurrenten 1,05 Milliarden Dollar Schadenersatz zahlen muss, ist noch nicht rechtskräftig. Gerade erst musste Apple einen Rückschlag hinnehmen, als die zuständige Bezirksrichterin Lucy Koh ein US-Verkaufsverbot gegen 26 Samsung-Geräte ablehnte. Zugleich wies sie aber auch einen Antrag Samsungs auf eine Neuverhandlung des Falls zurück.

[mit Material von Roger Cheng, News.com]

Tipp: Wie gut kennen Sie Apple? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

3 Tagen ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

3 Tagen ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

4 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

4 Tagen ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

4 Tagen ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

5 Tagen ago