Samsung hat offenbar Abstand davon genommen, in Europa Verkaufsverbote gegen Apple-Geräte zu erwirken. Wie beispielsweise Bloomberg und The Verge übereinstimmend berichten, haben die Koreaner entsprechende Verfügungsanträge in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und den Niederlanden zürückgezogen. Alle basierten auf angeblichen Verstößen gegen standardrelevante Patente.
In einer von The Verge veröffentlichten Stellungnahme Samsungs heißt es: „Samsung wird seine Technologien weiterhin zu fairen, vernünftigen und nicht diskriminierenden Bedingungen lizenzieren. Wir glauben fest daran, dass es besser ist, wenn Firmen fair im Markt konkurrieren, statt im Gericht. In diesem Geiste hat Samsung entschieden, die ausstehenden Verfügungsanträge auf Basis unserer standardrelevanten Patente bei europäischen Gerichten zurückzuziehen – im Interesse, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher zu schützen.“
Patentblogger Florian Müller weist auf Foss Patents darauf hin, dass in der Stellungnahme nirgends von einem Verfahren die Rede sei. Samsung fordere auch weiterhin Schadenersatz von Apple.
Der koreanische Elektronikkonzern wirft seinem Konkurrenten aus Cupertino vor, mehrere seiner Schutzrechte zu verletzten, die Drahtlostechniken beschreiben. Apple argumentiert dagegen, dass Samsung die standardrelevanten Patente nicht wie vorgeschrieben zu „fairen, vernünftigen und nicht diskriminierenden Bedingungen“ (FRAND) lizenziere.
Ende Januar hatte die EU-Kommission aus diesem Grund eine Kartelluntersuchung gegen Samsung gestartet. Sie will prüfen, ob die Koreaner einige ihrer Patentrechte missbraucht haben, um den Wettbewerb auf europäischen Mobilfunkmärkten zu verzerren. Damit würde Samsung gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen.
Die Verfahren in Europa sind Teil des weltweiten Streits zwischen Samsung und Apple um geistiges Eigentum. Bisher konnte sich keine Seite entscheidend durchsetzen. Ein Jury-Urteil zugunsten von Apple, laut dem Samsung seinem Konkurrenten 1,05 Milliarden Dollar Schadenersatz zahlen muss, ist noch nicht rechtskräftig. Gerade erst musste Apple einen Rückschlag hinnehmen, als die zuständige Bezirksrichterin Lucy Koh ein US-Verkaufsverbot gegen 26 Samsung-Geräte ablehnte. Zugleich wies sie aber auch einen Antrag Samsungs auf eine Neuverhandlung des Falls zurück.
[mit Material von Roger Cheng, News.com]
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