Das US-Patentamt hat ein weiteres Schutzrecht, das Apple bisher erfolgreich gegen Samsung eingesetzt hat, für ungültig erklärt. Nach einer erneuten Überprüfung wies das US Patent and Trademark Office (USPTO) alle 21 Ansprüche aus dem Patent mit der Nummer 7.844.915 zurück. Es beschreibt die sogenannte Pinch-to-Zoom-Geste. Sie ist ein wichtiger Bestandteil mobiler Betriebssysteme und ermöglicht es, mit zwei Fingern Bildschirminhalte zu vergrößern oder zu verkleinern.
Samsung weist auf die vorläufige Entscheidung des Patentamts in einem gestern eingereichten Schriftsatz hin. Sie sei für den Antrag auf eine Neuverhandlung und auch Apples Versuch, ein Verkaufsverbot für Samsung-Geräte zu erwirken, von großer Bedeutung. Beides hatte die vorsitzende Richterin Lucy Koh jedoch schon Anfang der Woche abgelehnt.
Apple hat noch die Möglichkeit, den Beschluss des Patentamts anzufechten. Unter anderem beschreibt das Schutzrecht detailliert eine Technologie, die unterscheiden kann, ob ein Nutzer mit einem Finger einen Bildlauf durchführt, oder ob es mehrere Berührungspunkte gibt. Ein Geschworenengericht hatte im Sommer festgestellt, dass 21 Geräte von Samsung gegen das Patent verstoßen.
Es spielte auch eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung des Schadenersatzes, den die Jury im August auf 1,05 Milliarden Dollar festsetzte. Die Entscheidung muss allerdings noch von Richterin Koh bestätigt werden.
Laut USPTO sind die Ansprüche aus dem Patent ungültig, weil die betroffenen Techniken schon in anderen Schutzrechten beschrieben sind. Die Behörde bezieht sich unter anderem auf je ein Patent aus den USA und Japan. Weder Samsung noch Apple wollten die Entscheidung des Patentamts kommentieren.
Vor knapp zwei Wochen hatte das USPTO bereits das Patent 7.479.949 für vorläufig ungültig erklärt. Es bezieht sich ebenfalls auf wesentliche Multitouch-Funktionen, ohne die aktuelle Mobilbetriebssysteme praktisch nicht mehr denkbar sind. Das von Apple gegen Samsung in Stellung gebrachte sogenannte „Gummiband-Patent“ wurde schon im Oktober für ungültig erklärt.
[mit Material von Josh Lowensohn, News.com]
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