Apple hat in San Jose Berufung gegen die Entscheidung von US-Bezirksrichterin Lucy Koh eingelegt, kein Verkaufsverbot gegen insgesamt 26 Tablets und Smartphones von Samsung zu verhängen. Sie hatte Apples Antrag Anfang der Woche mit der Begründung abgelehnt, dass die patentverletzenden Features nur ein Teil des gesamten Funktionsumfangs der fraglichen Geräte ausmachten. Daher sei ein Verbot nicht gerechtfertigt.
Im August hatte eine Jury festgestellt, dass 26 Mobilgeräte von Samsung gegen mehrere Patente von Apple verstoßen. Die Geschworenen sprachen Apple 1,05 Milliarden Dollar Schadenersatz zu. Apple beantragte daraufhin eine Verfügung gegen die patentverletzenden Produkte, um sie aus dem Handel nehmen zu lassen.
Die Höhe des von den Geschworenen bestimmten Schadenersatzes muss noch von Richterin Koh bestätigt werden. Während einer Anhörung Anfang des Monats hatte Apple für eine Erhöhung der Entschädigung plädiert, während Samsung wie erwartet Argumente für eine Reduzierung der Summe vorlegte.
Gestern erklärte das US-Patentamt ein weiteres wichtiges Apple-Schutzrecht vorläufig für ungültig, das im Fall gegen Samsung eine große Rolle spielt. Das Patent mit der Nummer 7.844.915 beschreibt die sogenannte Pinch-to-Zoom-Geste zum Vergrößern der Ansicht mit zwei Fingern. Zuvor hatte das US Patent and Trademark Office schon zwei weitere von Apple gegen Samsung eingesetzte Patente für nichtig erklärt.
Derweil hat Samsung seinerseits Abstand davon genommen, in Europa Verkaufsverbote gegen Apple-Geräte zu erwirken. Die Koreaner zogen Anfang der Woche entsprechende Verfügungsanträge zurück, unter anderem in Deutschland, Großbritannien und Frankreich. Alle basierten auf angeblichen Verstößen gegen standardrelevante Patente.
[mit Material von Josh Lowensohn, News.com]
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