US-Bezirksrichterin Lucy Koh hat als Beweismittel vorgesehene Unterlagen von Apple und Samsung nicht zugelassen, weil sie zu lang ausfielen. Sie warf den Streitparteien vor, damit gegen ihre klaren Vorgaben verstoßen zu haben.
In einer Anordnung verfügte sie, dass zehn Schriftstücke ganz oder teilweise nicht als Beweismittel berücksichtigt werden, mit denen Apple das für eine Reihe von Samsung-Geräten beantragte Verkaufsverbot begründen wollte. Diese Dokumente hätten ihre Limitierungen überschritten, darunter Erklärungen von Apples Marketingchef Phil Schiller und Terry Musika, von Apple mit der Schadenersatzberechnung beauftragt. Komplett ausgeschlossen wurden vier Dokumente, dazu große Teile der weiteren sechs Schriftstücke.
Schon während des laufenden Patentverfahrens im August hatte sich Richterin Koh mit deutlichen Worten darüber beschwert, von beiden Firmen mit zu viel Papierarbeit überladen zu werden. Deren „zahllose Anwälte“ reichten zu viele Anträge und Formulare ein, so dass ihr eigenes Personal damit absolut überfordert sei.
Die jetzt vorgelegten Dokumente bezogen sich auf Apples Antrag auf ein Verkaufsverbot. Koh hatte ihn im letzten Monat abgelehnt, da die patentverletzenden Funktionen nur einen Teil des gesamten Funktionsumfangs der Geräte ausmachten und daher nicht die Einstellung des Verkaufs rechtfertigten. Gegen diese Entscheidung legte Apple jedoch Berufung ein und strebt noch immer ein Verkaufsverbot an.
Außerdem steht noch die abschließende Entscheidung der Richterin über den Schadenersatz aus. Apple möchte die von der Jury genannte Schadenersatzhöhe von 1,05 Milliarden Dollar um weitere 500 Millionen Dollar aufstocken, während Samsung sie um 600 Millionen Dollar verringern möchte. Zuletzt hatte Lucy Koh entschieden, dass Samsung seine Verkaufszahlen offenlegen muss.
[mit Material von Josh Lowensohn, News.com]
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