Das US-Justizministerium und das US-Patentamt haben sich in einer gemeinsamen Erklärung dafür ausgesprochen, Verkaufsverbote aufgrund von Patentverletzungen nur in Ausnahmefällen auszusprechen. Die Behörden gaben Richtlinien für die Internationale Handelskommission der USA (ITC) vor, die auch für Patentverfahren bei Bezirksgerichten gelten sollen.
Die ITC kann Verkaufsverbote verhängen und wird deshalb oft bei Patentstreitigkeiten angerufen. Derzeit ist dort ein von Samsung gegen Apple im August 2011 angestrengtes und noch nicht rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren anhängig – und gleichzeitig befasst sich die Kommission mit einer Beschwerde von Apple über Samsung.
Patentamt und Justizministerium legen der ITC nahe, das öffentliche Interesse zu beachten, das „die Verhängung eines Verkaufsverbots ausschließen“ könne. Ein gangbarer Weg sei auch, den Eintritt eines Verkaufsverbots zu verzögern, um den Streitparteien eine weitere Gelegenheit für Lizenzverhandlungen zu geben.
Die gemeinsame Erklärung hebt insbesondere auf standardrelevante Patente ab, deren Lizenzierung grundsätzlich zu „fairen, vernünftigen und nicht diskriminierenden Bedingungen“ (FRAND) angeboten werden sollte. Die Inhaber solcher Patente, die sich oft auf unverzichtbare technische Standards im Mobilfunkbereich beziehen, erliegen aber häufig der Versuchung zu überzogenen Forderungen und drohen mit möglichen Verkaufsverboten.
„Der Inhaber dieser patentierten Technologie könnte Marktmacht gewinnen und sie potenziell ausnutzen durch die Lizenzverweigerung“, heißt es dazu in der Erklärung – und daraus ergäben sich Nachteile für die Verbraucher und den Innovationsprozess. Da Wettbewerb und die Verbraucherinteressen von miteinander verbundenen und interoperablen Netzwerkplattformen abhingen, „empfehlen Justizministerium und Patentamt der ITC dringend die Abwägung, ob bei einer Patentverletzung nicht Schadenersatz angemessener ist als ein Verkaufsverbot.“
Aufgrund einer kürzlich getroffenen Einigung mit der US-Börsenaufsicht FTC kann Google nicht mehr einfach Verkaufsverbote aufgrund von FRAND-Patenten beantragen, wenn es nicht zuvor Schritte zu einer angemessenen Lizenzierung unternommen hat. Zulässig sollen solche Anträge aber als Antwort auf die Patentklagen von Wettbewerbern bleiben.
[mit Material von Steven Musil, News.com]
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