Die Verhandlungen zwischen GEMA und YouTube sind nach Aussagen der Verwertungsgesellschaft „vorerst gescheitert“. Die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts soll auf Antrag der GEMA nun prüfen, ob die geforderte Per-Stream-Minimumvergütung von 0,375 Cent für urheberrechtlich geschützte Musikstücke aus dem GEMA-Repertoire angemessen ist. Mit einer Abmahnung will die Verwertungsgesellschaft YouTube zudem untersagen, weiterhin die bekannten Sperrhinweise anzuzeigen.
„Die Sperrtafeln tragen bis heute in großem Umfang dazu bei, die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ zu beeinflussen. Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die GEMA die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere“, erklärte Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. Die GEMA sei jedoch immer bereit gewesen, eine Lizenz zu erteilen, die YouTube auch jederzeit hätte einseitig erwerben können.
„YouTube war aber in der Vergangenheit aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen nicht bereit, diesen Weg einzuschlagen“, so Heker weiter. Bislang habe man auf rechtliche Schritte verzichtet, um die laufenden Gespräche durch ein weiteres gerichtliches Verfahren nicht zu belasten. Kommt YouTube der jetzt versandten Aufforderung nicht nach, droht die GEMA damit, eine Unterlassungsklage einzureichen.
„Für die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Repertoires müssen die Urheber angemessen entlohnt werden. Seit dem 1. April 2009 hat sich YouTube allen Vorschlägen einer angemessenen Lizenzierung verweigert. Das heißt, dass YouTube die von der GEMA wahrgenommenen Rechte unserer Mitglieder seitdem ohne jegliche Vergütung der Urheber nutzt. Aus unserer Sicht stellt dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Eine Schadensersatzforderung ist aus unserer Sicht angebracht, weil die urheberrechtlich geschützten Musikwerke auf YouTube massenhaft genutzt und vermarktet werden“, begründet GEMA-Chef Heker den Schritt.
YouTube-Sprecherin Mounira Latrache erklärte dazu: „Wir sind von dem wiederholten Abbruch der Verhandlungen durch die GEMA überrascht und enttäuscht.“ Man sei der festen Überzeugung, dass Rechteinhaber und Musikschaffende von ihrer kreativen Arbeit auf YouTube profitieren sollen.
Als Beleg führte Latrache Verträge mit Verwertungsgesellschaften für mehr als 45 Länder an, mit denen man Musikschaffenden zu einer wichtigen Einnahmequelle verhelfe und Künstlern eine Plattform biete, um entdeckt und bekannt zu werden. „In Deutschland sind Künstlern, Komponisten, Autoren, Verlagen und Plattenfirmen diese Möglichkeiten durch die Entscheidungen der GEMA verwehrt“, so die Sprecherin weiter. Zur Abmahnung der GEMA gab sie keine Stellungnahme ab – was in solchen Fällen nicht ungewöhnlich ist, da die Firmen zunächst die Meinung ihrer Anwälte einholen wollen.
Seit Ende März 2009 besteht kein Vertrag zwischen der GEMA und YouTube, der die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke auf Googles streamingbasierter Videoplattform regelt. Bis Januar 2013 konnte trotz beiderseitiger Bemühungen keine Einigung über die Frage der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit des Services für die dort eingestellten Inhalte noch über die Höhe der Vergütung erreicht werden.
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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