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E-Mails beweisen illegales Abwerbeverbot zwischen Apple und Google

Der E-Mail-Verkehr zwischen Führungskräften von Apple und Google belegt eindeutig, dass die Firmen sich aus finanziellen Gründen einvernehmlich geeinigt haben, keine Mitarbeiter voneinander abzuwerben. Das erklärte die zuständige Richterin Lucy Koh jetzt in dem seit 2011 laufenden Prozess um illegale Personalabsprachen, in dem auch Adobe, Intel, Intuit und Pixar angeklagt sind.

Fünf ehemalige Angestellte der beklagten IT-Firmen werfen ihren Ex-Arbeitgebern vor, sich verschworen zu haben, um die Gehälter ihrer Angestellten mit Abwerbeverboten künstlich klein zu halten und so den Wettbewerb um Fachkräfte zu behindern. Bezirksrichterin Koh muss nun entscheiden, ob sie die Klage als Sammelklage zulässt, was die Chancen der Kläger auf eine hohe Schadenersatzzahlung deutlich erhöhen würde.

Wie die Agentur Reuters berichtet, hat Koh jetzt Apple-CEO Tim Cook zu einer vierstündigen Befragung durch die Anwälte der Kläger vorgeladen. Gleichzeitig stellte sie den Glauben der Angeklagten in Frage, dass eine gemeinsame Absprache hinsichtlich Abwerbungen effektiver sei als individuelle Verhandlungen mit Angestellten zu führen.

Schon im Januar 2012 war eine E-Mail-Korrespondenz aus dem Jahr 2007 zwischen dem damaligen Apple-CEO Steve Jobs und dem ehemaligen Google-CEO Eric Schmidt aufgetaucht. Darin schrieb Jobs höflich an seinen Kollegen, Google möge doch bitte Bemühungen um Apple-Mitarbeiter einstellen. Schmidt sorgte anschließend dafür, dass dieser Wunsch in Erfüllung ging.

Offenbar hatte ein Headhunter für Google um einen Apple-Angestellten geworben. Jobs formulierte in seiner Mail wörtlich: „Ich wäre froh, wenn Ihre Anwerber so etwas unterließen.“ Schmidt, der zu dieser Zeit auch noch im Aufsichtsrat von Apple saß, fragte bei seinen Mitarbeitern nach: „Ich glaube, wir haben eine Richtlinie, dass wir nicht von Apple abwerben und dies ist eine direkt eingehende Anfrage. Könnt Ihr das bitte verhindern und mich wissen lassen, warum das passiert ist? Ich muss zügig eine Antwort an Apple zurückschicken, also informiert mich bitte so schnell wie möglich.“

Der verantwortliche Headhunter, der den fraglichen Entwickler abwerben wollte, wurde daraufhin umgehend gefeuert. Der zuständige Manager bat Schmidt, seine Entschuldigung auch an Steve Jobs weiterzugeben und betonte, dass es sich um einen Einzelfall gehandelt habe.

Der aktuelle Prozess zielt insbesondere auf die Unternehmen ab, die sich schon 2009 in einem Kartellverfahren des US-Justizministeriums verantworten mussten. Dieses und der darauf folgende Zivilprozess wurden im September 2011 beigelegt. Die angeklagten Firmen sagten zu, die gegenseitigen Abwerbeverbote aufzuheben. Allerdings profitieren sie angeblich auch im Nachhinein noch von der damals gängigen Praxis.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

ZDNet.de Redaktion

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