US-Gericht: Samsung verletzt Apples Patente nicht vorsätzlich

Die US-Bezirksrichterin Lucy Koh hat gestern einen wichtigen Teil des Geschworenenurteils im Prozess zwischen Apple und Samsung einkassiert. Sie schloss sich nicht der Einschätzung der Jury an, wonach Samsung Apples Patente vorsätzlich verletzt hat.

Die Entscheidung hat erheblichen Einfluss auf die Höhe des Schadenersatzes, den Samsung an Apple zahlen muss. Laut US-Recht kann ein Gericht eine Entschädigung um den Faktor drei erhöhen, wenn dem Beklagten Vorsatz nachgewiesen wird. Diese Möglichkeit ist nun vom Tisch.

Im August hatte die Jury Apple 1,05 Milliarden Dollar Schadenersatz zugesprochen. Der Betrag muss allerdings noch vom Gericht bestätigt werden. Seitdem streiten beide Parteien über die Höhe der Entschädigung. Apple versucht, mehr als 500 Millionen Dollar zusätzlich zu erhalten, während Samsung fordert, die von der Jury festgelegte Summe um mindestens 600 Millionen Dollar zu kürzen.

Der Urteilsbegründung von Koh zufolge hätte Apple nachweisen müssen, dass „der Patentverletzer agiert hat, obwohl objektiv eine hohe Wahrscheinlichkeit bestand, dass sein Handeln einen Verstoß gegen gültige Patente darstellt“. Samsung hatte jedoch argumentiert, es habe angenommen, Apples Schutzrechte seien nicht gültig, weswegen es auch nicht gegen Patente verstoße. In Bezug auf die Anforderungen für einen Vorsatz akzeptierte Koh Samsungs Begründung.

Wie AppleInsider berichtet, lehnte Koh noch weitere Anträge Apples ab. Unter anderem wollte der iPhone-Hersteller erreichen, dass die Richterin mehrere Samsung-Patente für ungültig erklärt. Sie bestätige zudem die Entscheidung der Jury, dass Samsungs Galaxy Tab 10.1 Apples Tablet-Geschmacksmuster D504.889 nicht verletzt.

Vor zwei Wochen hatte Samsung bereits in den Niederlanden einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Ein Gericht in Den Haag entschied, dass die abgerundeten Ecken von Samsung Tablets nicht gegen das von Apple gehaltene Design-Patent verstoßen. Zudem bestätigte es, dass ein im vergangenen Jahr in Großbritannien ergangenes Urteil in der gleichen Frage in der gesamten EU gültig ist.

[mit Material von Dara Karr, News.com]

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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