Wie die ARD mit der Tagesschau-App bietet nun auch das ZDF eine Mobilanwendung seiner Nachrichtensendung „heute“ an. Sie steht ab sofort in iTunes für iOS 6 oder höher und in Google Play für Android 2.3 oder höher zum Herunterladen bereit. Bisher werden nur Smartphones unterstützt, eine Tablet-Variante soll „in wenigen Wochen“ als Update nachgeliefert werden.
Die heute-App vereint laut ZDF „das Beste aus TV- und Online-News“. Die Startseite bietet wie die Website heute.de einen Mix aus Kurznachrichten, vertiefenden Top-Themen mit Bildergalerien und Videos, die für die Nutzung auf kleinen Bildschirmen optimiert wurden. Mit einem Wisch nach unten werden alle aktuellen Kurzmeldungen angezeigt. Ein Videosymbol weist jeweils auf Filmbeiträge hin. Auch ein Wechsel zwischen Meldungen ist mittels Wischgeste möglich.
Direkt über die Startseite lassen sich die letzte Ausgabe des heute-journal und eine 100-Sekunden-Zusammenfassung der heute-Nachrichten als Video abrufen. Antippen von „alle Sendungen im Überblick“ führt den Nutzer zu weiteren Videobeiträgen, etwa des Politmagazins „Berlin direkt“ oder des Wirtschafts- und Verbrauchermagazins „WISO“. Die Funktion „heute journal plus“ macht Zusatzinformationen zu Sendungsthemen direkt aus dem laufenden Video nutzbar.
Das Programm des ZDF und des Digitalkanals ZDFinfo sind zudem als Livestream abrufbar, sowohl über WLAN als auch über Mobilfunk. Ob es dabei ähnlich wie beim Anfang Januar gestarteten Livestream-Angebot der ARD Sendungen gibt, die aus rechtlichen Gründen nicht gezeigt werden dürfen, ist unklar.
Auf Eilmeldung weist die heute-App auf Wunsch in Form von Push-Nachrichten in der Benachrichtigungsleiste hin. Stimmt der Nutzer der Ortung seines Standorts zu, bekommt er auch aktuelle Wetterinformationen angezeigt. Einzelne Meldungen lassen sich an soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Google+ weiterleiten.
Die ARD hatte ihre Tagesschau-App schon im Dezember 2010 gestartet. Sie zog unter anderem die Kritik von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern auf sich, weil diese das gebührenfinanzierte Angebot nicht durch den Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten abgedeckt sahen. Die Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln urteilte im September 2012, dass die Tagesschau-App zu presseähnlich und zu wenig sendungsbezogen ist. Allerdings bezog sich die Entscheidung nur auf die Version vom 15. Juni 2011, die demnach „nicht mit dem Rundfunkstaatsvertrag vereinbar“ war.
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