Google hat sich als erstes Internetunternehmen in den USA zu geheimen Nutzeranfragen des Federal Bureau of Investigation (FBI) geäußert. Die US-Bundespolizei kann von Internet- und Telefonanbietern die Herausgabe persönlicher Daten wie Name und Anschrift verlangen, wenn die nationale Sicherheit gefährdet ist. Ein gerichtlicher Beschluss wird für die sogenannten National Security Letters (NSL) nicht benötigt und auch die Offenlegung der Anfragen an sich ist nicht erlaubt.
Aufgrund dieser rechtlichen Auflagen darf Google nur ungefähre Zahlen zu den Anfragen nennen, die es jedes Jahr erhält. In einer Ergänzung zum Transparenzbericht des Unternehmens heißt es nun, das FBI habe im vergangenen Jahr zwischen 0 und 999 Anfragen gestellt. Davon waren zwischen 1000 und 1999 Nutzerkonten betroffen.
„Das FBI hat die Befugnis, Firmen zu untersagen, über die Anfragen zu reden“, schreibt Richard Delgado, Legal Director für Strafverfolgung und Informationssicherheit bei Google, in einem Blogeintrag. „Wir haben aber nach einer Möglichkeit gesucht, mehr Informationen über die NSLs zu liefern, die wir erhalten – vor allem da Nutzer Bedenken über den zunehmenden Gebrauch nach dem 9. September 2001 geäußert haben.“ Ein FBI-Sprecher wollte auf Nachfrage von News.com die Google-Zahlen nicht kommentieren.
National Security Letter gab es auch schon vor 2001. Allerdings wurde ihre Anwendung in dem Jahr durch den sogenannten Patriot Act erheblich ausgeweitet. Zuvor waren sie auf Ermittlungen zu Spionagefällen beschränkt. Außerdem sind seitdem FBI-Vertreter landesweit in der Lage, NSLs auszustellen, und nicht nur die Zentrale in der US-Hauptstadt Washington.
2007 deckte ein Bericht (PDF) des Generalinspekteurs des US-Justizministeriums einen „ernsthaften Missbrauch“ der NSLs auf. Ihm zufolge stellte das FBI 2006 50.000 NSLs aus. Wie viele Daten dabei gesammelt wurden, ist unklar. Mit einem NSL können auch größere Datenmengen abgefragt werden.
Der Chef der Behörde, Robert Mueller, kündigte strengere interne Kontrollen an. Die NSLs seien aber für die Ermittlungen unerlässlich. Schon 2004 hatte ein Bundesrichter in New York entschieden, dass die Geheimhaltung der Anfragen gegen den ersten Verfassungszusatz verstößt, der die Redefreiheit garantiert. Das Internet Archive konnte sich daraufhin gegen eine Anfrage des FBI rechtlich durchsetzen.
Google will seine Statistik künftig jährlich aktualisieren. Der Suchkonzern interpretiert die Gesetzeslage zudem so, dass es keine Daten wie Gmail-Inhalte, Suchanfragen, Youtube-Videos oder IP-Adressen herausgeben muss. Ein an einen Internet Provider gerichteter NSL (PDF), der öffentlich wurde, ist jedoch weiter gefasst. Darin ist von „Electronic Communication Transactional Records“ die Rede, was offenbar auch Internetadressen und E-Mails umfasst.
[mit Material von Declan McCullagh und Casey Newton, News.com]
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