Wegen irreführender Werbung mit Flatrates hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zwei weitere Telekommunikationsunternehmen abgemahnt, nämlich O2 und die Deutsche Telekom. O2 wirbt für eine SMS-Flatrate, die auf das Versenden von 3000 Kurznachrichten beschränkt ist. Die Deutsche Telekom hingegen verspricht Telefonieren und SMS „in der 3-fach-Flat“, beschränkt dies im Kleingedruckten aber auf die Kommunikation mit Kunden im eigenen Mobilfunknetz.
Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, kommentiert: „Verbraucher glauben, sie verfügten mit einer Flatrate über einen Pauschaltarif fürs Telefonieren, für SMS oder Datenkommunikation, der sie vor Zusatzkosten schützt. Tatsächlich aber beschränken Anbieter Flatrates oft unbemerkt im Kleingedruckten auf einen fest umrissenen Leistungsumfang und halten bei der geringsten Überschreitung des Volumens die Hand auf oder drosseln die Geschwindigkeit bei der Datenübertragung.“ Er fordert von Unternehmen, „dass sie Kunden einen Pauschaltarif bereitstellen, der diesen Namen verdient – ohne Einschränkungen und Extrakosten.“
Müller führt als Beleg eine im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW durchgeführte repräsentative Emnid-Umfrage in Nordrhein-Westfalen. Demnach vereinbart ein Großteil der Verbraucher lieber eine Festpreisvariante als einen verbrauchsabhängigen Tarif. Das dürfte vor allem daran liegen, dass acht von zehn Telefonkunden in Nordrhein-Westfalen überzeugt sind, dass grenzenlose Telefonie, SMS und Surfen gemeint sind.
Die meisten Nutzer verstehen unter einem „Flatrate-Tarif“ also einen Festpreis ohne Beschränkung und versteckte Kosten. Selbst bei Tarifbezeichnungen wie „SMS-Flat 1000“ ahnt nur jeder zweite Befragte, dass mit dem Zusatz ein Volumenlimit angedeutet wird. Knapp jeder Dritte fühlt sich zudem generell über Tarife, Kosten, Technik, Datenschutz und über die Vertragsbedingungen nur unzureichend informiert oder findet die Hinweise der Unternehmen zu unverständlich und unübersichtlich.
„Real verbirgt sich hinter einem Pauschaltarif für Telekommunikations-Dienstleistungen oft das, was Kunden nicht wollen – ein fest umrissenes Leistungspaket, etwa ein volumenbegrenzter Daten-Flatrate-Tarif für Handys, das bei Nutzungsüberschreitung sofort ins Geld geht und durch die Hintertür doch wieder verbrauchsabhängig bei den Kunden zu Buche schlägt“, sagt Müller. „Um Kunden eine bessere Orientierung zu geben und ihnen keine unnötigen Kosten abzuverlangen, muss eine Flatrate den Kundenerwartungen gerecht werden und darf nicht zur Mogelpackung geraten.“
Zum Weltverbrauchertag am 15. März bietet die Verbraucherzentrale NRW in ihren 58 Beratungsstellen Hilfestellungen rund um Telekommunikationsanbieter an. Außerdem will sie an dem Tag Verbraucher verstärkt über Festpreis-Praktiken aufklären.
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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