Ein Richter der US-Außenhandelsbehörde International Trade Commission (ITC) hat entschieden, dass Microsofts Spielkonsole Xbox nicht gegen ein von Motorola Mobility gehaltenes Patent verstößt. Wie Bloomberg berichtet, wird die ITC das Urteil nun prüfen und am 23. Juli abschließend über die Vorwürfe der Google-Tochter befinden.
Richter David Shaw hob damit seine Einschätzung aus Mai 2012 auf, wonach die Spielkonsole unerlaubt von Motorola geschützte Techniken für WLAN und die Codierung von Videos verwenden soll. Damals empfahl er ein Importverbot. Die ITC wies den Richter jedoch an, sein Urteil erneut zu prüfen und dabei einen früheren Präzedenzfall zu berücksichtigen.
„Wir sind von dem heutigen Beschluss enttäuscht und warten auf die Nachprüfung durch die gesamte Kommission“, sagte Google-Sprecher Matt Kallman. Microsoft hingegen bewertete die Entscheidung positiv. „Wir sind mit dem Untersuchungsergebnis des Richters, wonach Microsoft Motorolas Patent nicht verletzt, sehr zufrieden“, erklärte David Howard, Vice President und Deputy General Counsel bei Microsoft. Die ITC habe bereits ihre Ermittlungen zu vier anderen Patenten, die Motorola gegen Microsoft in Stellung gebracht habe, eingestellt. Er sei zuversichtlich, dass die Entscheidung zu dem fünften Patent ebenfalls bestätigt werde.
Die Auseinandersetzung zwischen Microsoft und Motorola, das inzwischen Google gehört, begann im November 2010. Ursprünglich ging es um fünf Schutzrechte. Zwei davon liefen dieses Jahr ab. Zwei weitere Patente zog die Motorola-Mutter zurück, weil sie zu Standards gehörende Technologien beschreiben. Das fünfte Schutzrecht, um das es jetzt noch geht, befasst sich mit Techniken, die die Xbox für die Kommunikation mit Zubehörartikeln verwenden soll.
Die beiden standardrelevanten Patente musste Google aufgrund einer Vereinbarung mit der US-Handelsbehörde Federal Trade Commission (FTC) aus der ITC-Beschwerde streichen. Die FTC hatte ihre Kartelluntersuchung gegen den Internetkonzern unter anderem unter der Bedingung eingestellt, dass Google seine standardrelevanten Schutzrechte Dritten zu „fairen, vernünftigen und nicht diskriminierenden Bedingungen“ (FRAND) anbietet. Sie sind aber weiterhin Bestandteil einer Zivilklage, die von einem Bezirksgericht in Washington verhandelt wird.
[mit Material von Donna Tam, News.com]
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