Die Piratenpartei Deutschland hat das Bundeskriminalamt (BKA) wegen des Kaufs verfassungswidriger Überwachungssoftware angezeigt. Da der Trojaner FinFisher der Firma Eleman/Gamma einen grundlegenden Eingriff in die Privatsphäre darstelle, sei er wahrscheinlich ebenso als verfassungswidrig einzustufen wie der zuvor von DigiTask entwickelte Bundestrojaner „O‘ zapft is“. Damit wäre er nicht einsetzbar.
Die Ausgaben für den neuen Trojaner bezeichnen die Piraten daher als Verschwendung von Steuergeldern. Zudem kritisieren sie, dass die Bundesregierung Überwachungssoftware einkauft, die von Regimen im Nahen Osten gegen Oppositionelle eingesetzt wird.
„Die Bundesregierung und das BKA verschwenden Millionen an Steuergeldern für Kauf und Erprobung verfassungswidriger Software. Sie begeben sich damit in schlechte Gesellschaft: Diktaturen auf der ganzen Welt nutzen FinFisher, um Demokratiebewegungen zu unterdrücken. Das BKA sollte seine Gelder lieber in die Ausbildung seiner Computerforensiker stecken und so einen tatsächlichen Sicherheitsvorteil schaffen, statt sie für verfassungswidrige Software auszugeben“, sagte Sebastian Nerz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland. Er hat die Anzeige gemeinsam mit Markus Barenhoff eingereicht, der ebenfalls stellvertretender Vorsitzender der Piraten ist.
Die Piraten gründen ihr Vorgehen auf mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts sowie auf ein Gutachten des Generalbundesanwalts. Aus diesen gehe hervor, dass die Überwachungssoftware in Deutschland nicht verfassungskonform eingesetzt werden könne.
„Der Bundesrechnungshof soll deshalb prüfen, ob das Bundeskriminalamt durch den Einkauf des FinFisher-Trojaners gegen das Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung nach Artikel 114 des Grundgesetzes verstoßen hat“, heißt es in einer Mitteilung der Partei. Sie fordert den sofortigen Stopp jedweden Einsatzes von Schadsoftware durch die Regierungsbehörden.
„Entweder ist der Einkauf des Trojaners ein Zeichen dafür, dass im Bundesministerium des Inneren mehrere Jahre alte Urteile des Bundesverfassungsgerichts nicht bekannt sind, oder – was wohl am schlimmsten wäre – man dort plant, wider besseres Wissen verfassungsrechtlich nicht gedeckte Methoden anzuwenden“, sagte Barenhoff. „Dies muss aus unserer Sicht dringend aufgeklärt werden, und wir hoffen, dass eine Prüfung durch den Bundesrechnungshof dazu beiträgt.“
[mit Material von Martin Schindler, silicon.de]
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