Ein Gericht in Manhattan hat eine Klage gegen den chinesischen Suchriesen Baidu und China abgewiesen, die ihnen Zensur vorwarf. US-Bundesbezirksrichter Jesse Furman begründete die Abweisung damit, dass die Gerichtsdokumente den Betreibern der Suchmaschine nicht ordnungsgemäß zugestellt werden konnten. China hatte seine Mitwirkung verweigert, da seine nationale Souveränität und Sicherheit verletzt werde, und auf eine Bestimmung in der Haager Konvention verwiesen.
Die Klage hatten acht pro-demokratische Aktivisten 2011 in New York eingereicht. Die Autoren und Videoproduzenten warfen Baidu als der dominierenden Suchmaschine Chinas sowie der chinesischen Regierung die Zensur von Suchergebnissen vor. Baidu handle als „Vollstrecker“ der Regierungsmaßnahmen, indem es politische Inhalte filtere, etwa Berichte über die Proteste auf dem Tian’anmen-Platz und ihre blutige Niederschlagung.
Mit dieser Unterdrückung freier Meinungsäußerung verletze Baidu den ersten Verfassungszusatz der USA sowie Menschenrechte. Die Kläger forderten 16 Millionen Dollar Schadenersatz von Baidu und der chinesischen Regierung. Ihre „Texte, Veröffentlichungen und Berichterstattung über pro-demokratische Veranstaltungen“ seien zensiert und aus der Suchmaschine entfernt worden.
Die Klage erfolgte ein Jahr, nachdem sich Google der von China verlangten Selbstzensur verweigerte und chinesische Surfer auf seine unzensierte Suche in Hongkong (google.com.hk) umleitete. Auf diese List reagierte China allerdings mit abgestuften indirekten Zensurmaßnahmen, die nicht immer als solche zu erkennen sind und oft wie Verbindungsprobleme erscheinen. Social-Networking-Sites wie Facebook und Twitter sind aus China praktisch nicht erreichbar. Das mit der chinesischen Regierung eng kooperierende Baidu hält fast 80 Prozent des Suchmarktes.
Die jetzt ergangene Entscheidung des US-Gerichts ist für 30 Tage ausgesetzt. Die Kläger haben innerhalb dieser Frist Gelegenheit, andere gangbare Wege zur Zustellung der Gerichtsdokumente vorzuschlagen.
[mit Material von Eileen Yu, ZDNet.com]
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