Das US-Patentamt (USPTO) hat Apples Gummiband-Patent erneut geprüft und in einer so genannten Final Office Action für ungültig erklärt. Das zeigen von Samsung beim Bundesbezirksgericht Nordkalifornien in San Jose eingereichte Unterlagen.
Der Entscheidung war vergangenen Oktober eine First Office Action vorangegangen, die Apples Patent ebenfalls schon zurückwies, also jetzt bestätigt wurde. Apples nach einer Juryentscheidung zunächst auf 1,05 Millarden Dollar festgesetzter Schadensersatzanspruch könnte sich somit weiter reduzieren. Die Geschworenen waren Ende August 2012 noch davon ausgegangen, dass das Patent gültig ist.
Das so genannte Gummiband-Patent definiert den visuellen Effekt, dass eine Seite „zurückschnalzt“, wenn ein Anwender beim Scrollen das Ende eines Dokuments oder einer Seitenfolge erreicht hat. Aber auch andere mit einem Touchscreen verknüpfte Aktionen, beispielsweise das Verschieben von Dokumenten mit dem Finger, werden in dem sehr breit angelegten Patent beschrieben. Apple zufolge setzen über 20 Samsung-Smartphones und -Tablets unberechtigt diese Effekte ein, darunter die Modelle Captivate, Continuum, Droid Charge, Epic 4G, Exhibit 4G, Fascinate, Galaxy Ace, Galaxy Prevail, Galaxy S, Galaxy S 4G, Galaxy S II (AT&T), Galaxy S II (i9100), Galaxy Tab, Galaxy Tab 10.1 (Wi-Fi), Gem, Indulge, Infuse 4G, Mesmerize, Nexus S 4G, Replenish und Vibrant.
Die Entscheidung des Patentamts wurde Samsungs Unterlagen zufolge „am oder nach dem 29. März“ getroffen. Sie bedeutet unter anderem, dass Apple die in der vorläufigen Entscheidung vorgebrachten Zweifel nicht zerstreuen konnte. Apple könnte nun aber noch ein speziell für Patentfragen zuständiges Berufungsgericht anrufen.
Richterin Lucy Koh vom Bundesbezirksgericht San Jose hatte Apples Schadensersatzansprüche im vergangenen Monat um 450,5 Millionen auf 599 Million Dollar reduziert. Sie schlug außerdem vor, ein Berufungsverfahren zu starten, falls die Parteien eine komplette Neuberechnung wünschten. Apple dagegen fordert ein neues Verfahren auf gleicher Ebene – das Berufungsgericht wird den Fall seiner Meinung nach lediglich zurückverweisen.
USPTO Final Office Action in Samsung v. Apple
[mit Material von Steven Musil, News.com]
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