Im Streit um Googles neue Datenschutzrichtlinie leiten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, die Niederlande und Spanien Verfahren gegen den Suchriesen ein. Laut einer Pressemitteilung der französischen Datenschutzbehörde CNIL (Commission Nationale de L’Informatique et des Libertés) wollen die sechs Länder „gleichzeitig und aufeinander abgestimmt“ Strafmaßnahmen gegen Google verhängen.
Google habe auf die Empfehlungen zu seiner neuen Datenschutzrichtlinie nicht reagiert, so die CNIL. Ein Treffen mit Vertretern des Unternehmens und Datenschützern aus den sechs fraglichen Ländern am 19. März sei ebenfalls ergebnislos verlaufen. Deshalb werde der Fall nun in die Hände der einzelnen Mitgliedstaaten gelegt.
Nach Abschluss der jeweiligen Verfahren könnte nun jedes Land eigene Sanktionen gegen Google verhängen. Das britische Information Commissioner’s Office (ICO) teilte ZDNet UK mit, seine Ermittlungen stünden noch am Anfang. Man prüfe nun, ob die neue Richtlinie britische Gesetze verletze. Das ICO kann ein Bußgeld von bis zu 500.000 Pfund (590.000 Euro) festsetzen.
Ein Google-Sprecher in London erklärte per E-Mail: „Unsere Datenschutzrichtlinie hält sich an europäische Gesetze und erlaubt es uns, einfachere und effektivere Dienste anzubieten. Wir haben in vollem Umfang mit den beteiligten Behörden zusammengearbeitet und werden dies weiterhin tun.“
Die neue Datenschutzerklärung des Suchkonzerns, die rund 60 Einzelregelungen ersetzt, gilt seit März 2012. Der Suchanbieter behält sich dabei ausdrücklich vor, persönliche Informationen über seine Dienste hinweg zusammenzuführen. „Kurz gesagt: Wir behandeln Sie als einen Nutzer über all unsere Produkte hinweg, was eine einfachere, intuitivere Google-Erfahrung bedeutet“, erklärte Googles scheidende Datenschutzbeauftragte Alma Whitten im Frühjahr 2012.
Kritiker behaupten, die neue „Datenaustauschrichtlinie“ erlaube es dem Konzern, sich ein genaueres Bild von seinen Nutzern zu machen. Auch wenn die Daten gegenüber Werbetreibenden anonym bleiben, befürchten Datenschützer, dass es vor allem für Regierungsbehörden einfacher wird, die Identität eines Nutzers zu ermitteln.
Die CNIL war schon im Februar 2012 nach einer vorläufigen Analyse zu dem Ergebnis gekommen, dass die neue Datenschutzerklärung nicht den einschlägigen EU-Vorschriften entspricht. Daraufhin forderte die EU Google auf, bis zum Abschluss des Verfahrens auf die Einführung der neuen Regeln zu verzichten. Google lehnte dies mit dem Argument ab, man habe die Regulierungsbehörden vorab detailliert über die Änderungen informiert. Zu dem Zeitpunkt habe es keine Einwände gegeben.
[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]
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