Apple weist darauf hin, dass sein gerade vom US-Patentamt (USPTO) für ungültig erklärtes Gummiband-Patent noch nicht endgültig vor dem Aus steht. In einer Börsenmitteilung vermerkt einer seiner Juristen, man könne noch beim US-Patentamt selbst in Berufung gehen und danach auch eine Zivilklage anstrengen, um das Patent zu verteidigen.
Das so genannte Gummiband-Patent mit der laufenden Nummer 7.469.381 definiert den visuellen Effekt, dass eine Seite „zurückschnalzt“, wenn ein Anwender beim Scrollen das Ende eines Dokuments oder einer Seitenfolge erreicht hat. Aber auch andere mit einem Touchscreen verknüpfte Aktionen, beispielsweise das Verschieben von Dokumenten mit dem Finger, werden in dem sehr breit angelegten Patent beschrieben. Apple zufolge setzen über 20 Samsung-Smartphones und -Tablets unberechtigt diese Effekte ein.
Gestern war jedoch durch Gerichtsunterlagen von Samsung eine so genannte Final Office Action des USPTO bekannt geworden, der zufolge das Patent ungültig ist. Apples nach einer Juryentscheidung zunächst auf 1,05 Millarden Dollar festgesetzter Schadensersatzanspruch könnte sich somit weiter reduzieren. Richterin Lucy Koh vom Bundesbezirksgericht San Jose hatte ihn im vergangenen Monat schon um 450,5 Millionen auf 599 Million Dollar zurückgestuft. Sie schlug außerdem vor, ein Berufungsverfahren zu starten, falls die Parteien eine komplette Neuberechnung wünschten. Apple dagegen fordert ein neues Verfahren auf gleicher Ebene – das Berufungsgericht wird den Fall seiner Meinung nach lediglich zurückverweisen.
Apple-Anwalt Michael Jacobs schreibt aber nun: „Eine ‚final‘ genannte Office Action bedeutet nicht das Ende der Prüfung durch das US-Patentamt, und schon gar nicht das Ende aller Abwägungen, ob bestimmte Ansprüche patentierbar sind oder nicht.“ Vielmehr handle es sich um ein prozedurales Konstrukt. Die erneute Prüfung sei längst nicht abgeschlossen.
Jacobs kündigte aber auch nicht in eindeutigen Worten an, dass Apple gegen die Final Office Action Berufung einlegen wird. Er wies vielmehr nur auf die Möglichkeit hin.
[mit Material von Josh Lowensohn, News.com]
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