Bundespatentgericht erklärt Apples Slide-to-Unlock-Patent für ungültig

Google und Samsung haben im Rechtsstreit mit Apple einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Wie der Blog FOSS Patents berichtet, hat das Bundespatentgericht in München das Europapatent EP1964022 für ungültig erklärt. Es beschreibt die „Entsperrung einer Vorrichtung durch Durchführung von Gesten auf einem Entsperrungsbild“ – sprich Apples Slide-to-Unlock-Geste.

Die Entscheidung ist ein Rückschlag für Apple, das das Schutzrecht in mehreren europäischen Ländern gegen Samsung und die Google-Tochter Motorola eingesetzt hat, um Verkaufsverbote zu erwirken. Der iPhone-Hersteller könne allerdings noch Berufung gegen das Urteil des Bundespatentgerichts einlegen, schreibt Florian Müller, der unter anderem Oracle und Microsoft in Patentfragen berät, in seinem Blog.

Apple habe bei der Verhandlung vor dem Bundespatentgericht insgesamt 14 Ergänzungen vorgeschlagen, um sein Patent zu retten, so Müller weiter. Trotzdem habe das Gericht entschieden, dass die in dem Schutzrecht beschriebene Erfindung nicht die technischen Voraussetzungen für ein europäisches Patent erfülle. „Software an sich kann in Europa nicht patentiert werden, außer sie löst mit technischen Mitteln ein technisches Problem“, schreibt Müller. Im vorliegenden Fall sehe das Gericht die Slide-to-Unlock-Geste aber nicht als technische Innovation an.

Im Februar 2012 bewilligte Andreas Voß, Richter am Landgericht Mannheim, Apple eine einstweilige Verfügung gegen mehrere Mobilgeräte von Motorola. Zuvor hatte er verschiedene Verstöße gegen das Slide-to-Unlock-Patent festgestellt. Kurz darauf wies er jedoch eine entsprechende Klage von Apple gegen Samsung ab. Im März 2012 schließlich vertagte er die Entscheidung zu Apples zweiter Slide-to-Unlock-Klage gegen Samsung, um zunächst das Ende des Verfahrens beim Deutschen Patent- und Markenamt abzuwarten.

Der Streit um die Slide-to-Unlock-Funktion ist damit aber noch nicht beendet. Selbst wenn es dabei bleibt, dass das Patent ungültig ist, kann Apple immer noch ein Geschmacksmuster für diese Funktion ins Feld führen, das das US-Patentamt Anfang Februar gewährt hat. Es wurde im September 2011 beantragt und gilt der „ornamentalen Gestaltung einer Display-Anzeige oder eines Teils derselben mit einer grafischen Benutzerschnittstelle“.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

Recent Posts

Taugen Kryptowährungen als Unterstützer der Energiewende?

Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.

8 Stunden ago

Supercomputer-Ranking: El Capitan überholt Frontier und Aurora

Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…

12 Stunden ago

Ionos führt neue AMD-Prozessoren ein

Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…

13 Stunden ago

Lags beim Online-Gaming? DSL-Vergleich und andere Tipps schaffen Abhilfe

Beim Online-Gaming kommt es nicht nur auf das eigene Können an. Auch die technischen Voraussetzungen…

13 Stunden ago

GenKI-Fortbildung immer noch Mangelware

Fast jedes zweite Unternehmen bietet keinerlei Schulungen an. In den übrigen Betrieben profitieren oft nur…

13 Stunden ago

Netzwerk-Portfolio für das KI-Zeitalter

Huawei stellt auf der Connect Europe 2024 in Paris mit Xinghe Intelligent Network eine erweiterte…

16 Stunden ago