ITC: Textauswahl auf Samsung-Handys verletzt Apple-Patent

Die International Trade Commission (ITC) hat einem Bericht der Agentur Reuters zufolge im Patentstreit zwischen Apple und Samsung zugunsten des iPhone-Herstellers entschieden. Der koreanische Elektronikkonzern soll nach Ansicht eines Richters der US-Außenhandelsbehörde mit der in seinen Smartphones und Tablets integrierten Funktion zur Auswahl von Texten gegen ein Schutzrecht von Apple verstoßen.

Dem Bericht zufolge wurde Samsung jedoch von dem Vorwurf freigesprochen, unerlaubt Techniken aus einem weiteren Apple-Patent zu benutzen. Es beschreibt eine Funktion, die es einem Smartphone erlaubt zu erkennen, ob ein Mikrofon oder ein anderes Gerät an einen Audio-Eingang angeschlossen wird.

Das schon am 26. März ergangene Urteil wurde erst jetzt veröffentlicht, um beiden Parteien die Möglichkeit zu geben, vertrauliche Informationen vorab unkenntlich zu machen. Reuters weist darauf hin, dass es sich nur um eine vorläufige Entscheidung handelt, die noch von einem sechsköpfigen Gremium der ITC bestätigt werden muss. Das abschließende Urteil soll im August folgen.

Apple hatte 2011 bei der ITC gegen Samsung geklagt und ein Verkaufsverbot für Samsungs patentverletzende Produkte gefordert. Das Verfahren umfasste ursprünglich sieben Schutzrechte – eins davon wurde zurückgezogen. Bei vier Patenten stellte Richter Thomas Pender im Oktober Verstöße durch Samsung fest. Im Januar schließlich kündigte die ITC eine Überprüfung des Beschlusses an.

Zu dem Zeitpunkt teilte die Behörde mit, Richter Pender müsse sich erneut mit Details zu zwei der vier fraglichen Patente befassen. Dabei handelt es sich um die in dem jetzt veröffentlichten Urteil genannten Schutzrechte.

Apples ITC-Beschwerde wird unabhängig von der im kalifornischen San Jose anhängigen Klage verhandelt. Ein dortiges Geschworenengericht hatte Samsung im August wegen Patentverletzungen zu 1,05 Milliarden Dollar Schadenersatz verurteilt. Diese Summe reduzierte die vorsitzende Richterin Lucy Koh Anfang März auf 599 Millionen Dollar. Auch diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

[mit Material von Rachel King, ZDNet.com]

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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