Urteil: Prepaid-Konten dürfen keinen Minusbetrag aufweisen

Rutscht ein Prepaid-Konto ins Minus, müssen Nutzer den Fehlbetrag nicht begleichen, auch wenn das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter gefordert wird. Das haben jetzt die Landgerichte München und Frankfurt am Main entschieden. Sie folgten damit einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die Organisation war der Ansicht, dass es in der Natur von Prepaid-Verträgen liegt, dass erworbene Guthaben nicht überzogen werden können. Sie klagte daher gegen die b2c.de GmbH und die SIMply Communication GmbH, die Betreiber von discotel.de und simplytel.de.

In den AGB dieser Anbieter fand sich eine Klausel, wonach ein Minus auf dem Guthabenkonto entstehen könne, das vom Kunden unverzüglich auszugleichen sei. Sowohl das Landgericht München (Aktenzeichen 12 O 16908/12) als auch das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-24 O 231/12) gab den Verbraucherschützern Recht und erklärte die Klauseln für unwirksam.

Eine derartige Regelung benachteiligt den Gerichten zufolge den Kunden unangemessen und ist daher unwirksam. Sie „ist mit der Eigenart und dem Zweck eines Prepaid-Vertrages nicht zu vereinbaren“, meinten etwa die Münchener Richter. Kunden müssten „weder mit der Entstehung eines Negativsaldos noch mit der unverzüglich auszugleichenden Kostenlast“ rechnen. Sie dürfen vielmehr davon ausgehen, dass sie „die volle Kostenkontrolle“ haben.

Unzulässig sind den Landgerichten zufolge auch AGB-Klauseln, die eine Sperre wegen Zahlungsverzugs ermöglichen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Gegen das Münchner Urteil hat einer der Anbieter bereits Berufung eingelegt, die Begründung liegt aber noch nicht vor.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

3 Tagen ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

3 Tagen ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

4 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

4 Tagen ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

4 Tagen ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

5 Tagen ago