Google untersagt Käufern der „Explorer Edition“ von Google Glass, die 1500 Euro teure Brille weiterzuverkaufen. Die Klausel hat Wired in den Nutzungsbedingungen entdeckt. Auch der Verleih ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung droht Google mit Deaktivierung.
Wörtlich heißt es: „Ihnen ist nicht gestattet, Ihr Gerät weiterzuverkaufen, zu verleihen oder einer anderen Person zu geben. Verkaufen, verleihen oder geben Sie Ihr Gerät einer anderen Person ohne vorherige Autorisierung durch Google, behält sich Google das Recht vor, das Gerät zu deaktivieren, und weder Ihnen noch der nicht autorisierten dritten Person stehen dann eine Entschädigung, Support oder Garantie zu.“
Der Versand von Google Glass Explorer Edition hatte vergangene Woche begonnen. Sie kommt aber – über die genannten hinaus – mit einem ganzen Katalog an Dokumentationen, Anweisungen und Vorschriften. So verbietet Google, dessen Umsätze zu 95 Prozent aus Werbung stammen, zumindest vorerst die Integration von Anzeigen in Glass-Apps. Auch ein Verkauf von Apps ist zunächst nicht erlaubt. Entwickler, die Arbeit in Software für die Brille stecken, müssen also auf Erfolge zu einem unbekannten späteren Zeitpunkt hoffen.
Die Nutzungsbedingungen sind seit Dienstag dieser Woche verfügbar. Gleichzeitig wurde auch die Spezifikation der Mirror API veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die Programmierschnittstelle, über die Entwickler auf die Gerätefunktionen zugreifen können.
Ebenfalls erst seit Dienstag sind die technischen Daten des Brillencomputers publik. Er enthält eine 5-Megapixel-Kamera, eine Knochenschallleitung für Audio, Bluetooth, WLAN 802.11b/g und 12 GByte frei verfügbaren Speicher.
[mit Material von Steven Musil, News.com]
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