Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat Google abgemahnt. Er wirft dem Suchkonzern vor, Nachrichten, die an seine im Impressum genannte Support-E-Mail-Adresse verschickt wurden, nicht zu beantworten. Die fehlende Kontaktmöglichkeit per E-Mail sei ein Verstoß gegen die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach dem Telemediengesetz.
„Sie haben Fragen an Google zur Suchmaschine, Ihrem Google+-Konto oder Youtube? Über die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse brauchen Sie es nicht zu versuchen – dort werden Sie keine Antwort erhalten“, schreibt der VZBV auf seiner Website. „Vielmehr müssen Sie sich bei Fragen zu den Produkten oder Diensten der Google Inc durch die E-Mail-Formulare in der Google-Hilfe wühlen.“
An support-de@google.com verschickte Nachrichten lösten nur eine automatische E-Mail aus, mit dem Hinweis, das Antworten aus technischen Gründen nicht möglich seien. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen könne Google die E-Mails weder lesen, noch zur Kenntnis nehmen.
Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass die von Google angebotenen E-Mail-Formulare nicht für alle Problemfelder geeignet seien. Zudem seien nicht alle Verbraucher im Umgang mit derartigen Eingabemasken vertraut. „Insofern bedarf es immer auch der Möglichkeit des direkten Kontakts zu Servicemitarbeitern eines Unternehmens“, so der Verband weiter.
Google hat nun bis zum 6. Mai Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. „Falls Google die Erklärung nicht unterschreibt, ziehen wir vor Gericht“, zitiert Computerworld Carola Elbrecht, Projektleiterin für Verbraucherrechte in der digitalen Welt beim VZBV. Ein Google-Sprecher teilte dem Bericht zufolge per E-Mail mit, man prüfe die Angelegenheit.
Der VZBV hatte Google schon im vergangenen Jahr wegen seiner Ansicht nach unzulässigen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Eine im Juli 2012 eingereichte Klage wird voraussichtlich ab 16. Juli vor dem Landgericht Berlin verhandelt.
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