Motorola kann Push-Mail-Patent vorerst nicht gegen Microsoft einsetzen

Das Landgericht Mannheim hat ein von Motorola Mobility gegen Microsoft angestrengtes Patentverfahren ausgesetzt, weil es Zweifel an der Gültigkeit des fraglichen Schutzrechts hat. Das Ende 2002 gewährte Patent EP0847654 beschreibt „Verfahren und Vorrichtung für die Statussynchronisation einer Grupper von Funkempfängern“. Die Google-Tochter wollte mit ihm gegen Microsofts Push-Mail-Funktion vorgehen.

Motorola hatte auf Grundlage desselben Schutzrechts im November 2011 eine einstweilige Verfügung gegen Apple erwirkt. Der iPhone-Hersteller stoppte daraufhin im Februar 2012 seinen Push-Mail-Service in Deutschland. Nutzer von iCloud Mail und MobileMe Mail konnten infolgedessen keine Nachrichten mehr automatisch an ihr iPhone oder iPad weiterleiten lassen.

Jetzt will das Landgericht Mannheim aber erst die Entscheidung des Bundespatentgerichts zu einer separaten Klage von Microsoft abwarten, die zum Ziel hat, den für Deutschland gültigen Teil des Patents annulieren zu lassen. Das erklärte Gerichtssprecher Joachim Bock gegenüber ZDNet.com.

Während Motorola das Patentverfahren gegen Apple für sich entscheiden konnte, sieht es sich im Fall gegen Microsoft mehreren Herausforderungen gegenüber. Beispielsweise „schulde“ Motorola Microsoft eigentlich Lizenzrechte, weil Google seinerseits ActiveSync von Microsoft lizenziert habe, merkt Patentblogger Florian Müller an, der unter anderem als Berater für Microsoft tätig ist.

Es ist nicht das erste Mal, dass Motorola Schwierigkeiten mit dem Patent hat. Ein britisches Gericht erklärte es vergangenen Dezember für ungültig.

Auch Apple geht vor dem Bundespatentgericht gegen das fragliche Schutzrecht vor. Laut Müller nimmt es an, dass die von Motorola erwirkte Verfügung demnächst aufgehoben wird.

[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]

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ZDNet.de Redaktion

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