Die Bundesregierung hat in Person von Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) und Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) die Pläne der Deutschen Telekom kritisiert, ab 2. Mai nur noch DSL-Neuverträge mit Bandbreitendrosselung anzubieten. Mit Erreichen des enthaltenen Highspeed-Volumens wird die Internetgeschwindigkeit dabei bis zum Ende des Abrechnungszeitraums auf 384 KBit/s gesenkt – ähnlich wie bei Mobilfunkverträgen.
In der Blogosphäre sorgten die Absichten des Bonner Konzerns für einen Sturm der Entrüstung. Kritiker sehen darin eine Gefahr für das freie Internet und verspotten die Telekom auf Twitter als „Drosselkom„. Davon angespornt meldete sich nun auch Rösler zu Wort. In einem von Spiegel Online in Auszügen veröffentlichten Brief an Telekom-Vorstand René Obermann stellt der Bundeswirtschaftsminister klar, Wettbewerbsbehörden und auch die Regierung würden „die weitere Entwicklung in Bezug auf eine eventuell unterschiedliche Behandlung eigener und fremder Dienste unter dem Aspekt der Netzneutralität sehr sorgfältig verfolgen“.
Der FDP-Bundesvorsitzende stört sich vor allem an der Tatsache, dass die Telekom bestimmte eigene Dienste nicht auf das in den Tarifen enthaltene Highspeed-Volumen anrechnen will. Offenbar sieht er darin eine Benachteiligung von Konkurrenzangeboten. In seinem Brief kündigt Rösler politische Maßnahmen an, die „Netzneutralität und Sicherstellung von Wettbewerb“ gewährleisten sollen. Der Bund ist nach wie vor größter Anteilseigner des Ex-Monopolisten.
Sollte die Telekom eigene Produkte wie Entertain anders bewerten als vergleichbare Konkurrenzangebote, käme das einer Verzerrung des Wettbewerbs gleich. Aber auch das Gebot der Netzneutralität wäre damit verletzt. Daher könnte die von der Telekom angekündigte DSL-Bandbreitendrosselung durchaus Anlass für eine kartellrechtliche Prüfung sein.
Die Telekom erklärt die Ausnahme für Entertain damit, dass es sich um einen so genannten „Managed Service“ handle. Auch andere Anbieter könnten mit ihr einen solchen Service-Tarif aushandeln, damit ihre Dienste ebenfalls von der Volumenabrechnung ausgenommen seien. Solch ein Abkommen wäre jedoch für die Anbieter mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner erklärte, es sei sicher nicht verbraucherfreundlich, Flatrates auf diese Weise zu begrenzen. Sie könne hier keine Verbesserung für den Verbraucher erkennen. Auch Aigner sieht die Bevorzugung der Telekom-Dienste als Unterwanderung des Gebotes der Netzneutralität. Damit ist festgeschrieben, dass auch datenintensive Dienste nicht gesondert abgerechnet werden dürfen. Die Bundesnetzagentur hat bereits angekündigt, die neuen Telekom-Tarife dahingehend zu prüfen.
Aigners Parteikollegin Dorothee Bär, Vorsitzende des CSU-Netzrates und stellvertretende CSU-Generalsekretärin, kritisierte zusätzlich das Ausmaß der Drosselung auf langsame 384 KBit/s: „Wenn man durch eine solche extreme Einschränkung als Verbraucher bei der Wahl eines entsprechenden Tarifs wieder in die Zeit des Modems zurückversetzt wird, dann wirft uns dies um viele Schritte zurück. Es widerspricht unserem Gedanken der Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung für alle Menschen unseres Landes. Wir verstehen einen adäquaten Zugang zum Internet als Grundrecht. Dazu gehört mehr, als aus reinen Texten bestehende E-Mails versenden und empfangen zu können.“
Nach eigenen Angaben will die Telekom die Drosselung nicht vor 2016 einführen. Allerdings macht der Konzern die technische Umsetzung von der Entwicklung des Breitbandvolumens abhängig.
[mit Material von Martin Schindler, silicon.de]
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