BGH-Urteil: Google muss Autocomplete bei Eingriffen ins Persönlichkeitsrecht korrigieren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Verfahren gegen Google geurteilt: Die Suchwortergänzungsvorschläge „Scientology“ und „Betrug“ bei Eingabe des Vor- und Zunamens eines anonymen Klägers beeinträchtigen dessen Persönlichkeitsrecht. Google und andere Suchmaschinen müssen solche Kombinationen künftig nach Beanstandungen aus ihren Vorschlagslisten streichen.

Der Bundesgerichtshof macht allerdings auch klar, dass Google seine Autocomplete-Vorschläge nicht vorab prüfen muss – sondern erst auf Beschwerden hin. Dies entspricht der Praxis bei Links auf Angebote, die das Urheberrecht verletzen – seit dem Digital Millennium Copyright Act übrigens auch in Googles Heimatmarkt USA.

Das BGH-Urteil bezieht sich auf eine Entscheidung des Landgerichts Köln vom 19. Oktober 2011 (Aktenzeichen 28 O 116/11) und das nachfolgende Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 10. Mai 2012 (Aktenzeichen 15 U 199/11). Google versucht seit 2009, Eingaben in seiner Suchleiste sinnvoll zu ergänzen. Die Vorschläge werden vollautomatisch generiert, weshalb der Konzern bisher jede Verantwortung abstritt. Allerdings ist der Algorithmus durchaus anfällig für Manipulationen – so genannte Google-Bomben.

Erst vor einem Monat hat Google einen ähnlichen Berufungsprozess in Japan verloren. Dem Kläger, der sich durch die Google-Suche mit Straftaten in Verbindung gebracht sah, sprach das Gericht 2335 Euro Schadenersatz zu. Zuvor gab es Niederlagen in Italien und Frankreich. In der Schwebe ist noch der Fall eines australischen Chirurgen: Er klagt gegen Google in Kalifornien, weil ihm Autocomplete unterstelle, er sei bankrott.

In einem anderen Fall hat Google aber auch schon bisher Manipulationen an den Autovervollständigen-Listen vorgenommen: wenn es nämlich um Urheberrechtsverstöße ging. So wurde im September 2012 offenkundig der Begriff „pirate bay“ aus den Trefferlisten gestrichen.

In Deutschland waren Googles Suchvorschläge durch die Frau eines früheren deutschen Bundespräsidenten in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Sie klagte, weil etwa „wulff“ zu „wulff bettina prostituierte“ vervollständigt wurde, was Stand heute nicht mehr der Fall ist. Ihr Prozess war nach Informationen der Süddeutschen Zeitung wegen des anstehenden BGH-Urteils verschoben worden – und dürfte jetzt zu ihren Gunsten ausfallen.

Florian Kalenda

Seit dem Palm Vx mit Klapp-Tastatur war Florian mit keinem elektronischen Gerät mehr vollkommen zufrieden. Er nutzt derzeit privat Android, Blackberry, iOS, Ubuntu und Windows 7. Die Themen Internetpolitik und China interessieren ihn besonders.

Recent Posts

Taugen Kryptowährungen als Unterstützer der Energiewende?

Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.

14 Stunden ago

Supercomputer-Ranking: El Capitan überholt Frontier und Aurora

Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…

18 Stunden ago

Ionos führt neue AMD-Prozessoren ein

Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…

19 Stunden ago

Lags beim Online-Gaming? DSL-Vergleich und andere Tipps schaffen Abhilfe

Beim Online-Gaming kommt es nicht nur auf das eigene Können an. Auch die technischen Voraussetzungen…

19 Stunden ago

GenKI-Fortbildung immer noch Mangelware

Fast jedes zweite Unternehmen bietet keinerlei Schulungen an. In den übrigen Betrieben profitieren oft nur…

20 Stunden ago

Netzwerk-Portfolio für das KI-Zeitalter

Huawei stellt auf der Connect Europe 2024 in Paris mit Xinghe Intelligent Network eine erweiterte…

22 Stunden ago