Am morgigen Donnerstag wollen Gegner der DSL-Drosselung durch die Deutsche Telekom in Köln gegen das Vorhaben protestieren. Die Demonstration steht unter dem Motto „Für Netzneutralität und gegen digitale Diskriminierung„. Sie wird von Netzaktivisten wie dem AK Vorrat oder Anonymous, Vereinen wie dem Chaos Computer Club oder dem Bundesverband Intitiative gegen digitale Spaltung (geteilt.de) sowie den Parteien Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und Piratenpartei unterstützt.
Das breit aufgestellte Bündnis fordert die Telekom auf, von ihren Drosselungsplänen abzurücken. Vom Gesetzgeber verlangt es, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern. Außerdem soll jeder Mensch ein Anrecht auf einen Breitband-Internetzugang haben. „Wo Flatrate draufsteht, muss auch Flatrate drinstecken“, heißt es im Forderungskatalog.
Die Veranstaltung startet um 8.30 Uhr vor der Lanxess Arena am Willy-Brandt-Platz 2 in Köln, in der die Telekom morgen ihre Hauptversammlung abhält. Erster Programmpunkt ist eine Mahnwache mit Redebeiträgen. Um 16 Uhr beginnt die eigentliche Demo, die etwa zwei Stunden dauern soll.
In den Vertragsbedingungen der Telekom für DSL-Zugänge wird seit Anfang des Monats für Neukunden ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen festgelegt. Ist dieses erreicht, reduziert sich – wie von Mobilfunktarifen bekannt – die Übertragungsgeschwindigkeit für den Rest des Monats auf 384 KBit/s. Das erlaubte Volumen hängt von der maximal erreichbaren Bandbreite des gebuchten Anschlusses ab. In Zukunft könnten auch Bestandskunden von der „Änderung der Leistungsbeschreibung“, wie die Telekom die Einführung der DSL-Drosselung nennt, betroffen sein.
Telekom-Chef René Obermann hatte die Kritik an dem Vorhaben unter anderem damit zurückgewiesen, dass Begriffe wie Netzneutralität und Sicherstellung von Wettbewerb in der Debatte dazu missbraucht würden, „einen Flatrate-Anspruch auf unbegrenztes Datenvolumen im Internet zu zementieren“. Die meisten Kunden seien von der Preisänderung gar nicht betroffen.
Kritik gibt es vor allem daran, dass die Telekom den von seiner IPTV-Plattform „Entertain“ verursachten Datenverkehr nicht auf das in den neuen Tarifen enthaltene Highspeed-Volumen anrechnen will. Dadurch bevorzuge der Konzern eigene Dienste und benachteilige Wettbewerber, so der Vorwurf. Die Telekom verteidigt sich damit, dass andere Inhalte-Anbieter ebenfalls die Möglichkeit hätten, ihr Angebot nicht auf das Datenvolumen anrechnen zu lassen. Dafür verlangt der Konzern aber eine Gebühr. Dadurch sehen Kritiker den Grundsatz der Netzneutralität verletzt, der eine bestmögliche Übertragung jedes Datenpakets unabhängig von Sender, Empfänger und Inhalt vorsieht.
Die Verbraucherzentale Nordrhein-Westfalen hat die Telekom inzwischen wegen der seit 2. Mai gültigen Drosselungsklausel in ihren DSL-Verträgen für Neukunden abgemahnt. Sie fordert das Unternehmen auf, den entsprechenden Passus zu streichen, weil die Bandbreitenbeschränkung eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstelle. Die verbleibende Übertragungsrate von 384 KBit/s macht nach Ansicht der Verbraucherschützer eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich. Gleichzeitig könnten viele Verbraucher nicht einfach zu einem anderen Anbieter wechseln, weil die Telekom vor allem in ländlichen Gegenden der einzig verfügbare Provider ist.
Bis morgen hat die Telekom Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und künftig auf die Verwendung der Klausel zu verzichten. Lenkt sie nicht ein, wird die Verbraucherzentrale klagen. Dann müssen die Gerichte entscheiden, ob die Klausel zur Drosselung zulässig ist oder nicht.
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