In einer Voruntersuchung hat die Richterin dem US-Justizministerium gute Aussichten bescheinigt, den Beweis führen zu können, dass Apple „eine rechtswidrige Absprache unterstützt hat, um die Preise von E-Books zu erhöhen.“ Damit nimmt zwei Wochen vor Verfahrensbeginn der Druck auf Apple zu, einen Vergleich anzunehmen, wie es die fünf ebenfalls angeklagten US-Verlage bereits getan haben.
„Ich glaube, dass die Regierung im Prozess unmittelbare Beweise für Apples unterstützende Teilnahme an einem unerlaubten Zusammenwirken zur Erhöhung der E-Book-Preise vorlegen kann“, sagte US-Bundesbezirksrichterin Denise Cote laut Reuters. Sie nehme weiterhin an, dass die Indizien einschließlich den vereinbarten Bedingungen geeignet seien, das zu bestätigen. Um dem iPad bessere Chancen als E-Book-Reader zu geben, hatte Apple mit den Verlagen ein Agenturmodell mit festgelegten E-Book-Preisen vereinbart, bei dem es einen Anteil von 30 Prozent einbehält. Besondere Hebelwirkung entfaltete dabei eine Meistbegünstigungsklausel, die dem iPad-Hersteller garantierte, dass andere Anbieter keine besseren Konditionen erhalten konnten. So entstand eine De-facto-Preisbindung für Bücher, obwohl sie in den USA anders als in Deutschland gesetzlich nicht gedeckt ist.
Die Richterin bezeichnete ihre Ansicht als „vorläufig“. Sie basiere nur auf den von ihr bislang geprüften Beweismitteln, zu denen E-Mails und Korrespondenz aus dem Zeitraum zwischen Dezember 2009 und Januar 2010 gehören. Eine endgültige Entscheidung sei nicht vor Abschluss des Verfahrens zu erwarten.
Das Justizministerium hatte die kartellrechtliche Klage gegen Apple und die fünf Verlage im April 2012 eingereicht. Die Regierung beschuldigte sie der illegalen Preisabsprache, um höhere Gewinne zu erzielen und den Konkurrenten Amazon an Preisnachlässen zu hindern. Alle fünf beteiligten Verleger – darunter auch Macmillan, eine Tochterfirma der deutschen Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck – haben inzwischen einen Vergleich abgeschlossen. Als letzter Verlag knickte die zu Pearson gehörende Penguin Group ein und verpflichtete sich zur Zahlung von 75 Millionen Dollar Schadenersatz.
Apple hingegen ist noch immer zu keiner Einigung bereit. „Wir stimmen überhaupt nicht mit den heutigen vorläufigen Feststellungen des Gerichts zum Sachverhalt überein“, erklärte Apple-Anwalt Orin Snyder. „Wir freuen uns darauf, unsere Beweise in einem offenen Verfahren präsentieren und belegen zu können, dass Apple nicht an rechtswidrigen Preisabsprachen beteiligt war.“
Der Prozessbeginn ist für den 3. Juni angesetzt. Die Richterin hatte schon im März entschieden, dass auch Apple-Chef Tim Cook in dem Verfahren aussagen muss.
[mit Material von Dara Kerr, News.com]
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