Wie erst jetzt bekannt wurde, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) Anfang März beim Landgericht Berlin Klage gegen den zu Ebay gehörenden Bezahldienst Paypal eingereicht. Grund sind nach Informationen der Berliner Zeitung unklare Vertragsklauseln sowie Schadenersatz- und Haftungsregelungen, die kein Verschulden des Verbrauchers voraussetzen.
Paypal-Kunden hätten sich bei den Verbraucherzentralen beschwert, dass ihre Konten aus nicht nachvollziehbaren Gründen gesperrt worden seien. „Daraufhin haben wir uns das umfängliche Vertragswerk vorgenommen“, sagte eine Sprecherin des VZBV. Dabei seien „sehr offene und intransparente“ Klauseln gefunden worden, die für Kunden „nicht abschätzbar“ seien. Beispielsweise sei für Nutzer nicht nachvollziehbar, wann und wie lange Transaktionen geprüft würden.
In seinen Nutzungsbedingungen behält sich Paypal vor, Konten und Zahlungen einzufrieren, etwa wenn Sicherheitsbedenken bestehen. „Grundsätzlich werden Konten nur bei Vorliegen wichtiger Gründe vorübergehend eingeschränkt“, betonte der Bezahldienst gegenüber der Berliner Zeitung. Damit wolle man Geldwäsche, unberechtige Zugriffe auf Konten und anhaltende Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen verhindern.
Schon im vergangenen Jahr hatten die Verbraucherschützer Paypal wegen 20 Klauseln abgemahnt. Die Ebay-Tochter gab aber nur für die Hälfte die geforderte Unterlassungserklärung ab. Über die andere Hälfte muss jetzt das Landgericht Berlin befinden. „Die Klauseln müssen transparenter gemacht werden, damit Verbraucher wissen, warum eine Zahlung erst einmal zurückgehalten wird“, so die VZBV-Sprecherin. Wann mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen sei, sei noch unklar.
Seine deutschen Nutzungsbedingungen hatte Paypal Mitte Mai überarbeitet. In der aktuellen Fassung sind schon einige vom VZBV beanstandete Formulierungen entfallen oder überarbeitet worden.
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