Apple beantragt Patente für druckempfindlichen Touchscreen und Eye-Tracking-Funktion

Das US-Patentamt hat zwei weitere Patentanträge Apples veröffentlicht. Sie beziehen sich auf einen Touchscreen, der auf Druck in unterschiedlicher Stärke reagiert, sowie eine Eye-Tracking-Funktion, wie sie Samsung bereits in seinem neuen Flaggschiff-Smartphone Galaxy S4 realisiert hat.

Das bereits 2011 beantragte US-Patent 20130135244 beschreibt ein „System, das die Stärke des auf ein flexibles Display ausgeübten Drucks erkennt.“ Es sieht mehr als nur eine einfache Berührung für die Befehlseingabe auf einem elektronischen Gerät vor – ein Smartphone könnte etwa die Druckstärke messen und entsprechend reagieren. In einem angeführten Beispiel erlaubt ein Symbol auf dem Display, die Lautstärke des Geräts zu regeln. Druckausübung auf der einen Seite des Symbols soll dabei die Lautstärke erhöhen, ausgeübter Druck auf der anderen Seite hingegen soll sie verringern. Dabei könnte leichter Druck für eine langsame – und stärkerer Druck für eine schnelle Anpassung der Lautstärke sorgen. In einem weiteren Beispiel führt ein stärkerer Druck auf eine virtuelle Pianotaste in einer App wie Apples GarageBand zu einem lauteren Ton, ein sanfterer Druck hingegen zu einem leiseren.

(Bild: Apple / USPTO)

Das gleichzeitig veröffentlichte US-Patent 20130135198 gilt „einem elektronischen Gerät, das über die Fähigkeiten der Blickerkennung verfügt, die das Gerät erkennen lassen, ob ein Nutzer das Gerät ansieht.“ Das soll beispielsweise ermöglichen, das Display abzuschalten und Strom zu sparen, wenn der Anwender den Kopf oder die Augen vom Gerät abwendet – und es erneut zu aktivieren, wenn er wieder hinsieht. Ein weiteres Beispiel bezieht sich darauf, bei abgewandtem Blick ein Video vorübergehend anzuhalten.

(Bild: Apple / USPTO)

Umgesetzt wurde eine solche Eye-Tracking-Funktion bereits in Samsungs Galaxy S4. Es kann die Augenbewegungen seines Nutzers verfolgen und die Videowiedergabe aussetzen, wenn er seine Augen vom Smartphone abwendet. Die gleiche Technik lässt sich auch auf das Scrollen von E-Mails oder Websites anwenden.

Apples Eye-Tracking-Patent ist eigentlich eine abgetrennte Anmeldung, da die Methode bereits in einem früheren Patentantrag enthalten war, der am 20. September 2008 eingereicht wurde. Samsung hingegen hatte schon im Jahr 2000 ein Schutzrecht für eine Methode zur Erkennung von Augen und Gesicht einer Person eingereicht, das 2003 gewährt wurde. Es hat außerdem Markenschutzrechte für die Features „Eye Pause“, „Eye Scroll“ sowie „Samsung Smart Scroll“ angemeldet. Erneut aufflammende Patentstreitigkeiten sind nicht auszuschließen, sollte Apple die Eye-Tracking-Funktion in einem kommenden iPhone einsetzen wollen.

[mit Material von Lance Whitney, News.com]

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ZDNet.de Redaktion

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