Paypal hat zu Tausenden Gewinnbenachrichtigungen über je 500 Euro verschickt. Was auf den ersten Blick wie eine Phishing-Attacke wirkt, ist nach seiner Darstellung schlicht ein Versehen. Eine Anwaltskanzlei weist jedoch darauf hin, dass Empfänger der Mail gute Chancen haben, tatsächlich an das Geld zu kommen.
Der Betreff der Mails lautet „Willste? Kriegste. Sie haben 500 Euro gewonnen“. In Wirklichkeit hat das fragliche Gewinnspiel jedoch noch gar nicht stattgefunden. Eine Teilnahmebedingung lautet, dass man eines der zahlreichen Sommer-Angebote mit PayPal bezahlt. Erhalten haben die Nachricht zahlreiche PayPal-Nutzer, auch ohne teilzunehmen. Wie viele betroffen sind, lässt sich derzeit nicht abschätzen.
Im Text heißt es: „Schauen Sie gleich mal in Ihrem PayPal-Konto nach, denn dort haben wir Ihnen die 500 Euro gutgeschrieben. Sie können Ihren Gewinn ab sofort einlösen.“ Korrigiert wird dies auf Paypals Facebook-Seite, wo das Unternehmen mitteilt, dass es durch einen technischen Fehler zu dieser Gewinnmitteilung gekommen sei.
Doch dies dürfte juristischen Ansprüchen nicht genügen, wie die Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke in Person von Rechtsanwalt Christian Solmecke mitteilt: „Ob eine Gewinnzusage vorliegt, muss durch Auslegung ermittelt werden, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom vom 19. 2. 2004 – III ZR 226/03 entschieden. Abzustellen ist nur auf das äußere Erscheinungsbild der Gewinnzusage. Bei einer klaren Scherzerklärung wären keine Gewinne auszuzahlen. Hier liegt der Fall jedoch anders. Die Mail ist optisch ansprechend gestaltet, der Nutzer wird mit seinem vollen Namen angeschrieben und es findet auch tatsächlich ein Gewinnspiel statt. Die Rechtslage ist also eindeutig. Die versprochenen 500 Euro sind zunächst einmal auszuzahlen.“
Solmecke führt weiter aus, dass dies auch für alle „Gewinner“ gilt, die auf Facebook von dem Irrtum erfahren haben. Eine derartige allgemeine Information sei keine Anfechtung im Rechtssinne. „Und eine Anfechtung wegen Irrtums wäre auch die einzige Möglichkeit für Paypal, wieder aus der Gewinnzusage herauszukommen. Diese Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Paypal von dem Irrtum erfahren hat. Erhalten die Nutzer heute oder über das Wochenende also keine Anfechtungs-E-Mail, kann der Gewinn tatsächlich eingeklagt werden.“
Der bei Gewinnspielen übliche und auch hier erfolgte Ausschluss des Rechtswegs hat Solmecke zufolge keine Auswirkungen darauf, denn diese Klausel beziehe sich gerade nicht auf die Gewinnbenachrichtigung.
[mit Material von Martin Schindler, silicon.de]
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