Telekom reduziert ab 2016 geplante Drosselung von DSL-Anschlüssen

Die Deutsche Telekom will ihre Festnetz-DSL-Anschlüsse ab 2016 weniger stark drosseln als zunächst angekündigt. Statt wie ursprünglich geplant mit 384 KBit/s sollen Kunden nach Erreichen der Highspeed-Volumengrenze mit 2 MBit/s weiterhin online gehen können. Nach eigenen Angaben reagiert der Bonner Konzern mit der Anpassung auf die massiven Nutzerproteste.

„Wir haben in den vergangenen Wochen einen intensiven Dialog mit unseren Kunden geführt und die Sorgen verstanden. Mit 2 MBit/s liegen wir deutlich über dem Mindestrichtwert aus der Breitbandstrategie der Bundesregierung – wir haben ihn verdoppelt“, sagte Niek Jan van Damme, Deutschlandchef der Telekom. Der neue Wert gelte rückwirkend auch für Verträge, die seit dem 2. Mai 2013 abgeschlossen wurden.

Den seit diesem Zeitpunkt gültigen Geschäftsbedingungen zufolge drosselt die Telekom den DSL-Zugang bei einem 16-MBit/s-Anschluss nach 75 GByte Verbrauch bis zum Ende des Abrechnungszeitraums. Wer dann weiterhin schnell surfen will, muss zuzahlen. Bei Anschlüssen mit 50, 100 und 200 MBit/s liegt die Obergrenze bei 200, 300 und 400 GByte. Allerdings seien diese Werte nicht in Stein gemeißelt, betonte Michael Hagspihl, Marketingchef der Telekom Deutschland. „Auch hier gilt: Wir stellen uns der Realität. Vor der Einführung 2016 werden wir uns den Durchschnittsverbrauch unserer Kunden genau ansehen und die Inklusivvolumina gegebenenfalls anpassen.“ Noch sei es zu früh, über Details der Tarife in drei Jahren zu sprechen. Man wolle aber für alle Zielgruppen attraktive Tarifpakete schnüren.

Mit der Ankündigung, 2016 eine Drosselung für Festnetz-Internetanschlüsse einzuführen, hatte die Telekom im April eine Protestwelle losgetreten. Politiker, Verbraucherschützer und Kunden kritisierten das Vorhaben scharf, weil sie die Netzneutralität gefährdet sehen. Netzaktivisten starteten eine Online-Petition und organisierten eine Demonstration vor der Telekom-Hauptversammlung im Mai.

Der scheidende Telekom-Chef René Obermann hatte die Kritik an dem Vorhaben unter anderem damit zurückgewiesen, dass Begriffe wie Netzneutralität und Sicherstellung von Wettbewerb in der Debatte dazu missbraucht würden, „einen Flatrate-Anspruch auf unbegrenztes Datenvolumen im Internet zu zementieren“. Die meisten Kunden seien von der Preisänderung gar nicht betroffen.

Kritik gibt es vor allem daran, dass die Telekom den von seiner IPTV-Plattform „Entertain“ verursachten Datenverkehr nicht auf das in den neuen Tarifen enthaltene Highspeed-Volumen anrechnen will. Dadurch bevorzuge der Konzern eigene Dienste und benachteilige Wettbewerber, so der Vorwurf. Die Telekom verteidigt sich damit, dass andere Inhalte-Anbieter ebenfalls die Möglichkeit hätten, ihr Angebot nicht auf das Datenvolumen anrechnen zu lassen. Dafür verlangt der Konzern aber eine Gebühr. Dadurch sehen Kritiker den Grundsatz der Netzneutralität verletzt, der eine bestmögliche Übertragung jedes Datenpakets unabhängig von Sender, Empfänger und Inhalt vorsieht.

In diesem Punkt weiche die Telekom auch jetzt „kein einziges Bit von ihrer Linie ab“, heißt es in einer Mitteilung des Vereins Digitale Gesellschaft. Er hält die nachträgliche Anpassung der Drosselungsrate daher lediglich für ein „Ablenkungsmanöver“ und ein taktisches Zugeständnis.

„Die ursprünglich angekündigten 384 KBit/s sind im Jahr 2016 mit einer Sperre gleichzusetzen. Mit 2 MBit/s wird man 2016 aber auch nicht mehr als E-Mails lesen können. Videos, größere Downloads, die Synchronisierung von Daten in der Cloud, Livestreams und Spiele sind dann nicht mehr möglich“, sagt Markus Beckedahl, Vorstand des Digitale Gesellschaft e.V. Er sieht jetzt die Politik in der Pflicht. Sie soll die Netzneutralität gesetzlich festschreiben und die Bundesnetzagentur beauftragen, sie gegenüber der Deutschen Telekom durchzusetzen.

ZDNet.de Redaktion

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