US-Patentamt bestätigt wichtige Teile von Apples Gummiband-Patent

Apple hat einen wichtigen Teilerfolg im Rechtsstreit mit Samsung erzielt. Wie der Patentblogger Florian Müller schreibt, hat das US-Patentamt nach einer erneuten Prüfung wichtige Teile von Apples Gummiband-Patent für gültig erklärt. Es definiert unter anderem den visuellen Effekt, dass eine Seite „zurückschnalzt“, wenn ein Anwender beim Scrollen das Ende eines Dokuments oder einer Seitenfolge erreicht hat.

Müller, der auch als Berater für Firmen wie Microsoft und Oracle tätig ist, liegt ein Schriftsatz vor, mit dem Apple die Bezirksrichterin Lucy Koh über die Entscheidung des Patent and Trademark Office (USPTO) informiert. Demnach wurde unter anderem der Anspruch 19 bestätigt, den der iPhone-Hersteller erfolgreich gegen mehrere Samsung-Produkte eingesetzt hat. Unter anderem entschieden die Geschworenen im vergangenen August in dem in Nordkalifornien verhandelten Verfahren, dass Samsung diesen Teil des Apple-Patents verletzt.

Anfang April hatte das USPTO das Schutzrecht noch in einer sogenannten Final Office Action für ungültig erklärt. Der Entscheidung war vergangenen Oktober eine First Office Action vorausgegangen, die Apples Patent ebenfalls schon zurückwies.

Apple gab das Patent danach aber noch nicht auf. In einer Börsenmeldung vermerkte einer seiner Juristen, man könne noch beim US-Patentamt selbst in Berufung gehen und danach auch eine Zivilklage anstrengen, um das Schutzrecht zu verteidigen. „Eine ‚final‘ genannte Office Action bedeutet nicht das Ende der Prüfung durch das US-Patentamt, und schon gar nicht das Ende aller Abwägungen, ob bestimmte Ansprüche patentierbar sind oder nicht“, schrieb Apple-Anwalt Michael Jacobs Anfang April.

Müller zufolge wurden insgesamt vier Ansprüche aus dem Gummiband-Patent bestätigt und 16 für ungültig erklärt. „Anspruch 19 ist der, der im Streit mit Samsung wirklich wichtig ist, und der ist nun stärker als je zuvor“, schreibt Müller in seinem Blog Foss Patents. Laut Apple setzen über 20 Samsung-Smartphones und -Tablets diesen Effekt unberechtigt ein.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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