Ein Bezirksgericht in einem Vorort von Paris hat Ende Mai erstmals seit Einführung der Überwachungsbehörde Hadopi eine Internetsperre verhängt. Wie erst jetzt bekannt wurde, muss der beklagte Nutzer wegen Urheberrechtsverletzungen für einen Zeitraum von zwei Wochen auf seinen Internetzugang verzichten. Zudem muss er eine Strafe von 600 Euro zahlen.
Die Behörde hatte den Nutzer zuvor mehrfach aufgefordert, den Download von urheberrechtlichen geschützten Inhalten einzustellen. Er reagierte aber weder auf die Warnungen, noch erschien er vor Gericht.
Unklar ist allerdings, ob die Sperre überhaupt umgesetzt werden kann. Nach französischem Recht darf der Internetzugang nicht vollständig gekappt werden. Ein Nutzer muss weiterhin in der Lage sein, E-Mails zu senden und zu empfangen. Stellt der Internetprovider auch den Zugang zu Telefon und Fernsehen zur Verfügung, dürfen diese Dienste ebenfalls nicht abgeschaltet werden.
Eine im Mai veröffentlichte Studie der französischen Regierung über mögliche Schutzmaßnahmen für Kunst und Kultur im digitalen Zeitalter stellt zudem die Zukunft von Hadopi in Frage. Darin wird unter anderem vorgeschlagen, die gesetzlichen Regelungen zu lockern und auf Internetsperren zu verzichten. Kurz darauf bestätigte die französische Kulturministerin Aurélie Filippetti entsprechende Pläne der Regierung.
Der jetzt verurteilte Nutzer kann noch Berufung einlegen. Möglicherweise wird die Regierung die Internetsperren sogar noch vor einer rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts abschaffen.
Das Hadopi-Gesetz, das seit vier Jahren in Kraft ist, hat laut Mireille Imbert-Quaretta, Vorsitzende des Ausschusses zum Schutz der Urheberrechte bei Hadopi, bisher Kosten in Höhe von mehreren Millionen Euro verursacht und nur zu 20 bis 30 Anklagen geführt. Zudem liegt bis jetzt nur ein Urteil vor: Im September 2012 musste ein Nutzer 150 Euro zahlen.
[mit Material von Valéry Marchive, ZDNet.com]
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