Google hat sich außergerichtlich mit klagenden Aktionären geeinigt. Das Gericht muss allerdings noch zustimmen. Der Kompromiss soll es den Google-Gründern Larry Page und Sergey Brin ermöglichen, zeitlebens die Kontrolle über die Unternehmensführung zu behalten – ein Punkt, den die Aktionäre beanstandet hatten.
Google darf demnach im Zuge eines Aktiensplits eine neue Art von Anteilsscheinen ausgeben, die nicht mit einem Stimmrecht verbunden sind, wie schon im April 2012 beabsichtigt. Damals rief dies das Brockton Retirement Board auf den Plan, das behauptete, die Regelung verstärke den „eisernen Zugriff“ von Page und Brin auf Google, da ihr Stimmanteil von 56,3 Prozent nicht mehr verwässert werde, während sie gleichzeitig große Mengen an Aktien zu Geld machen könnten. Die neuen Anteilsscheine sollten sowohl bestehende Aktionäre zusätzlich erhalten als auch Google-Mitarbeiter und von Google übernommene Unternehmen.
Der Kompromiss sieht nun vor, dass Google Aktionären mit solchen „C-Klasse-Aktien“ einen Ausgleich zahlt, falls der Wert ein Jahr nach Ausgabe unter dem regulärer Aktien (Klasse A) liegt. Die Entschädigung erfolgt abgestuft nach Wertdifferenz und beträgt bis zu 5 Prozent des Aktienwerts.
Für Übernahmen dürfen Googles unabhängige Direktoren demnach mehr als 10 Millionen C-Klasse-Anteile ausgeben. Sollte der Stimmanteil von Page und Brin je unter 15 Prozent fallen, wird Google zudem neu darüber entscheiden, ob es C-Klasse-Aktien in A-Klasse Aktien konvertiert.
Googles Aktionäre hatten dem geplanten Aktiensplit im Verhältnis 2:1 bereits im Juni des Vorjahres zugestimmt. Dabei werden existierende Aktien in eine größere Anzahl neuer Aktien mit geringerem Nominalwert umgewandelt, um den Kurs zu senken und das Papier leichter handelbar zu machen.
[mit Material von Steven Musil, News.com]
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