Antrag an US-Bundesgericht: Google will Zahlen zu geheimen Datenanfragen veröffentlichen

Google hat den Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) ersucht, seine Schweigepflicht aufzuheben, damit es Zahlen zu den geheimen Datenanfragen nach dem Spionagegesetz FISA veröffentlichen kann. Das Unternehmen beruft sich in seinem Antrag an das notorisch um Geheimhaltung bemühte US-Bundesgericht auf den 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten, der das Grundrecht der Meinungsfreiheit sichert. Es argumentiert mit seinem verfassungsmäßigen Recht, über Informationen zu sprechen, die es der Regierung übergeben muss.

Der Internetkonzern sucht die rechtliche Klärung, nachdem Informationen über das Überwachungsprogramm PRISM und weitere Einzelheiten über die Aktivitäten des Auslandsgeheimdienstes NSA an die Öffentlichkeit kamen. Die Offenlegung von Zahlen sei unerlässlich, da das Unternehmen „durch die falschen oder irreführenden Berichte in den Medien geschädigt wurde und Googles Nutzer aufgrund der Behauptungen besorgt sind.“ Er möchte deshalb die gesamte Anzahl der Anfragen nach dem Foreign Surveillance Intelligence Act (FISA) veröffentlichen sowie die Zahl der davon betroffenen Nutzer oder Konten, wie in dem sechsseitigen Schriftsatz ausgeführt wird.

Anders als Facebook, Microsoft, Apple und Yahoo will sich Google nicht darauf beschränken, nur genehmigte Zusammenfassungen zu veröffentlichen, in denen die Anfragen aufgrund strafrechtlicher Ermittlungen mit nachrichtendienstlichen Anfragen aggregiert werden. Das sei vielmehr „ein Rückschritt für unsere Nutzer“, argumentiert es in einem Eintrag bei Google+. Es verweist außerdem auf seine Transparenzberichte und darauf, dass es als erstes Unternehmen Statistiken zu geheimen Nutzeranfragen des FBI veröffentlicht hatte.

Das angerufene FISA-Gericht ist dafür bekannt, dass es Datenanfragen der Regierungsbehörden durch die Bank genehmigt. Laut Washington Post hat das aus 11 Bundesrichtern bestehende Gericht 1789 Regierungsanfragen im Jahr 2012 ohne Ausnahme durchgewinkt – von einer einzigen abgesehen, die zurückgezogen wurde. Seine Überwachungsanordnungen sind zugleich mit einem Maulkorberlass verbunden. Die zur Zusammenarbeit mit der NSA gezwungenen Firmen dürfen nicht einmal deren Existenz einräumen. Typischerweise sind die FISA-Anordnungen nur wenigen Mitarbeitern in einem Unternehmen bekannt – und wenn sie innerhalb oder außerhalb ihrer Firma darüber sprechen, verstoßen sie gegen ein US-Bundesgesetz.

[mit Material von Rachel King, ZDNet.com]

ZDNet.de Redaktion

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