Vom britischen Guardian veröffentlichte Dokumente bestätigen Vorwürfe des Whistleblowers Edward Snowden zur Überwachung inländischer Kommunikation durch die National Security Agency (NSA). Aus ihnen geht hervor, dass die Geheimdienstanalysten breiten Zugang zu abgefangener Kommunikation auch von in den USA lebenden Personen haben.
Snowden hatte zuvor ausgeführt, dass in den USA auch inländische Telefongespräche abgehört und E-Mails mitgelesen werden – ohne gerichtliche Anordnung und auf alleinige Veranlassung eines NSA-Analysten. Die als geheim eingestuften und von US-Generalbundesanwalt Eric Holder unterzeichneten Dokumente enthüllen jetzt eine rechtliche Konstruktion, die den Analysten einen großen Ermessensspielraum für den Umgang mit Überwachungsdaten und ihre langfristigen Speicherung gibt. Sie widersprechen offensichtlich einer kürzlichen Versicherung von Präsident Barack Obama: „Ich kann eindeutig sagen, dass die NSA, wenn Sie eine Person in den USA sind, Ihre Telefongespräche nicht abhört und Ihre E-Mails nicht überwacht … und das auch nicht getan hat.“
Die eigentlich für Auslandsspionage zuständige NSA muss den Dokumenten zufolge zwar Vorkehrungen treffen, um Zugriffe auf abgehörte inländische Kommunikation zu „minimieren“ und solche Kommunikationsinhalte zu löschen. Die Dokumente enthüllen aber zugleich Schlupflöcher wie etwa, dass auch Überwachungsdaten von in den USA lebenden Personen bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden können. „Unabsichtlich erworbene“ inländische Kommunikationsinhalte können aufbewahrt und genutzt werden, wenn sie nachrichtendienstlichen Wert haben, Informationen über kriminelle Handlungen enthalten, Bedrohungen für Personen oder Eigentum beinhalten, verschlüsselt sind oder mutmaßlich für Cybersicherheit relevante Informationen enthalten. Zulässig ist auch die Aufbewahrung „ausländischer nachrichtendienstlicher Informationen“, die in der Kommunikation zwischen Anwälten und ihren Klienten enthalten sind.
Die Analysten haben damit in der Praxis einen weiten Ermessensspielraum und benötigen für Zugriffe im Einzelfall keine gerichtliche Anordnung. Der NSA ist die umfangreiche Datenspeicherung für bis zu fünf Jahre mit der Begründung erlaubt, dass sie inländische Kommunikation nicht wirksam ausfiltern könne: „Kommunikation, die aufbewahrt werden kann, schließt elektronische Kommunikation ein aufgrund der begrenzten Fähigkeit der NSA, sie zu filtern.“ Umfangreiche elektronische Kommunikationsdaten kann der Geheimdienst laut Guardian im Rahmen des Überwachungsprogramms PRISM von Telekom- und Internetfirmen einfordern und benötigt dafür nur allgemeine gerichtliche Anordnungen nach dem Spionagegesetz FISA Amendments Act (FAA).
Die Senatoren Ron Wyden und Mark Udall, die beide im Geheimdienstausschuss des US-Senats vertreten sind, fordern seit 2011 vergeblich Informationen darüber, wie viele Amerikaner von der NSA-Überwachung betroffen sind. Sowohl das Weiße Haus als auch Geheimdienstmitarbeiter beharrten jedoch wiederholt darauf, dass die NSA nicht in der Lage sei, eine solche Statistik zu erstellen.
[mit Material von Declan McCullagh, News.com]
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