Laut Google-Manager Gerrit Rabenstein steht Google News im Einklang mit dem Leistungsschutzrecht. Mit der Bestätigungserklärung möchte Google sicherstellen, dass die Verlage mit der Aufnahme ihrer Inhalte in Google News einverstanden sind. Rund um das Thema hat Google zudem eine FAQ veröffentlicht.
Die Bestätigungserklärung im Wortlaut:
Wünschen Sie, dass Inhalte Ihrer Webseiten in Google News erscheinen?
In Deutschland wurde ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt. Googles Dienste stehen in Übereinstimmung mit diesem Recht. Wir wollen uns jedoch rückversichern, dass Sie mit der Aufnahme von Inhalten Ihrer Webseiten bei Google News einverstanden sind. Durch Anklicken von “Ja” erklären Sie, dass Ihre Inhalte in Google News unentgeltlich aufgenommen werden dürfen und Sie befugt sind, diese Einwilligung vorzunehmen. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit rückgängig machen.
Danke! Ihr Google News Team
Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage hatte im März dank der Stimmen der schwarz-gelben Koalition den Bundestag passiert – allerdings in abgeschwächter Form. In namentlicher Abstimmung votierten 293 Abgeordnete für und 243 gegen das Gesetz, drei enthielten sich.
Die Bundesregierung sieht in der Neuregelung einen Schutz vor „systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung“ durch Anbieter von Suchmaschinen und Diensten, die Inhalte wie Suchmaschinen aufbereiten. Denn deren Geschäftsmodell sei „in besonderer Weise darauf ausgerichtet“, für die eigene Wertschöpfung „auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen“.
Der Ende August 2012 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage wurde allerdings entschärft. Ursprünglich sah er vor, dass Suchmaschinenanbieter und News-Aggregatoren wie Google künftig für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen müssen, die wiederum die Urheber der Texte daran beteiligen sollen. Erwerben die Anbieter keine Nutzungslizenz, können die Verlage auf Unterlassung klagen.
Die endgültige Fassung schränkt dieses Recht aber erheblich ein: Denn „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ sind von der Regelung ausgenommen und bleiben damit lizenzfrei. Um genau diese von Google verwendete Snippets ging es aber eigentlich bei dem Gesetz. Denn längere oder komplette Texte sind ohnehin durch das Urheberrecht geschützt.
Die Verlegerverbände BDZV und VDZ befürworten naturgemäß das Leistungsschutzrecht. „Auch wenn der verabschiedete Text nicht alle Vorstellungen der Verleger berücksichtigt, ist das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage ein wichtiges Element eines fairen Rechtsrahmens für die digitale Welt“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.
Der Hightech-Verband Bitkom übte hingegen scharfe Kritik: „Das Gesetz ist schlicht überflüssig und wird gegen die Empfehlungen der meisten Rechtsexperten durch das Parlament gejagt“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder damals. „Nach den zahlreichen Änderungen ist nun völlig unklar, was mit dem Gesetz überhaupt erreicht werden soll.“
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