Google hat seine Partnerprogramm-Richtlinien aktualisiert und dabei auch eine Möglichkeit geschaffen, Verleihpreise für E-Books zu definieren. Darauf weist der Blog Die Self-Publisher-Bibel hin. Die Preise bleiben den Partnern überlassen, Google schafft nur die technische Grundlage dafür.
Die Partner können die Preise auch nach Verleihdauer staffeln, wobei das Minimum 24 Stunden sind. In diesem Fall schließt Google eine vorzeitige Rückgabe des Buches aus, wenn kein Defekt vorliegt. Für über Google Play gekaufte oder langfristig ausgeliehene Bücher gilt eine neue Rückgabefrist von sieben Tagen – wie bei Amazon.
An die Leihmöglichkeit knüpft Google aber eine Bedingung. Anbieter von Büchern zur Leihe müssen mindestens 20 Prozent des Werks für die Funktion Kopieren und Einfügen zugänglich machen. Derzeit sind nämlich „Kopieren/Einfügen“ und „Drucken“ für alle Bücher bei Google Play deaktiviert. Google informiert dazu, es unternehme alles „wirtschaftlich Vernünftige“, um dies zu ändern.
E-Book-Marktführer Amazon hat bereits eine Verleihfunktion, die allerdings eher an einen Buchclub erinnert. Mitglieder des Bonusprogramms Prime bekommen für 29 Euro jährlich die Möglichkeit, pro Monat ein Buch auszuleihen – also zwölf im Jahr. Jedes Buch kann beliebig lange behalten werden, aber immer nur eines auf einmal ausgeliehen werden.
Die neuen Partner-Richtlinien von Google definieren außerdem ePub (Version 2 und 3) als bevorzugtes E-Book-Format. PDF wird noch akzeptiert, wenn ePub nicht zur Verfügung steht. Neu ist auch, dass erotische Bücher, „die Bilder von sexuell anzüglicher Nacktheit ohne künstlerischen, pädagogischen oder politischen Charakter enthalten“, mindestens einen Euro kosten müssen und keine Vorschau anbieten dürfen. Dabei handelt es sich um eine pragmatische Kindersicherung.
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