Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Telekom-Drosselung

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen lässt gerichtlich prüfen, ob die von der Deutschen Telekom geplante Drosselung von DSL-Flatrates rechtens ist. „Wir wollen ein Grundsatzurteil, das dem Verbraucher Sicherheit verschafft“, sagte ein Sprecher gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus.

Ursprünglich sollte die Bandbreite bei Erreichen eines bestimmten Inklusivvolumens ab 2016 auf 384 KBit/s reduziert werden. Nach heftigen Protesten seitens Politik und Verbrauchern knickte die Telekom Mitte Juni aber ein und setzte das Bandbreitenlimit auf 2 MBit/s herauf.

Die Verbraucherzentrale sieht dem Focus-Bericht zufolge eine „Wiederholungsgefahr“. Sie fordert daher, dass die Telekom eine Unterlassungserklärung abgibt, künftig auf Geschwindigkeitsreduzierungen zu verzichten.

Schon im Mai hatte die Verbraucherzentrale NRW die Telekom wegen der seit 2. Mai gültigen Drosselungsklausel in ihren DSL-Verträgen für Neukunden abgemahnt und die Streichung des entsprechenden Passus gefordert. Die Verbraucherschützer sehen in der Beschränkung der Bandbreite bei Überschreiten eines bestimmten Datenvolumens eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Sie stören sich in ihrer Abmahnung vorrangig daran, dass im Rahmen von mit Flatrates beworbenen Verträgen Begrenzungen eingeführt werden.

Die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 16. Mai hatte die Telekom verstreichen lassen. Bis heute hat der Konzern keine solche Erklärung unterzeichnet. Nun müssen die Gerichte entscheiden, ob die Klausel zur Flatrate-Drosselung zulässig ist oder nicht.

Update 10.7.

Inzwischen hat die Verbraucherzentrale die geplanten Schritte gegen die Telekom auf der eigenen Homepage spezifiziert. Demnach hat sie die Telekom per Abmahnung aufgefordert, „die seit dem 2. Mai 2013 geltenden Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen, und -nachdem die Telekom die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung hat verstreichen lassen – beim Landgericht Köln Klage eingereicht. Das Gericht muss nun entscheiden, ob diese Drossel-Klausel zulässig ist oder nicht. Ein erster Termin zur mündlichen Verhandlung soll beim Landgericht Köln am 18.09.2013 stattfinden (Gerichts-Az.: 26 O 211/13).“

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Shokz OpenRun Pro 2: Die perfekte Kombination aus Knochenschall und Air-Conduction Technik

Die neuen OpenRun Pro 2 von Shokz sind die neueste Weiterentwicklung der beliebten offenen Sportkopfhörer.…

2 Tagen ago

UPDF: PDF-Software zu einem Viertel des Preises von Adobe

PDF-Bearbeitungssoftware jetzt im Black Friday Sale mit 50 Prozent Rabatt!

2 Tagen ago

Neuer Bedarf an Workplace Services durch DEX und KI

ISG untersucht deutschen Workplace-Services-Markt. Digital Employee Experience (DEX) gilt als Schlüssel für neues Wachstum.

2 Tagen ago

SEO-Beratung von Spezialisten wie WOXOW: Deshalb wird sie immer wichtiger

Wer bei Google mit den passenden Suchbegriffen nicht in den Top-Rankings gefunden wird, der kann…

3 Tagen ago

Umfrage: Weniger als die Hälfte der digitalen Initiativen sind erfolgreich

Unternehmen räumen der Entwicklung technischer und digitaler Führungskompetenzen ein zu geringe Priorität ein. Gartner fordert…

4 Tagen ago

Google schließt zwei Zero-Day-Lücken in Android

Betroffen sind Android 12, 13, 14 und 15. Google sind zielgerichtete Angriffe auf die beiden…

4 Tagen ago