Die Europäische Kommission will nach den PRISM-Enthüllungen von den Vereinigten Staaten einfordern, dass sie die Privatsphäre der EU-Bürger respektieren. Das erklärte EU-Justizkommissarin Viviane Reding bei einer Rede auf der Konferenz DLD Women in München. Neue Gesetze und Vereinbarungen sollen „klare Regeln für ein klares Internet vorgeben und dem Einzelnen die Wahl lassen, ob er seine Daten herausgibt oder nicht“.
„Vertrauen ist mit all diesen Spionageskandalen verloren gegangen“, sagte sie. „Unsere wesentliche Aufgabe besteht jetzt in seiner Wiederherstellung. Denn ohne Vertrauen kann die digitale Wirtschaft nicht wachsen.“
Sie bezog sich mit ihrer Ankündigung auf zwei verschiedene europäische Gesetzesvorhaben, die die Datenverarbeitung durch Unternehmen sowie durch Ermittlungsbehörden regeln sollen. Eine noch größere Bedeutung aber könnte das Rahmendatenschutzabkommen mit den USA haben, über das seit Jahren verhandelt wird, ergänzte eine Reding-Sprecherin: „Selbst wenn wir die Datenschutzreformen schon hätten, dann könnten wir etwas wie PRISM nicht verhindern, weil es souveräne Rechte verschiedener Länder gibt. Wenn wir amerikanischen Firmen sagen: ‚Nein, ihr seid nicht berechtigt, diese Daten zu übertragen‘ – wem werden sie zuhören, uns oder den Amerikanern? Deshalb brauchen wir noch immer dieses bilaterale Abkommen.“
Die zähen Verhandlungen darüber laufen seit Ende 2010. „Die Stolpersteine über die Jahre hinweg ergaben sich daraus, dass die Amerikaner keine Rechte für europäische Bürger schaffen wollen“, führte die Sprecherin weiter aus. „Offensichtlich wird das durch dieses ganze ‚Datagate‘ immer mehr zu einem Problem, und wir sehen unsere Verhandlungsposition gestärkt.“
Nach dem PRISM-Skandal haben die EU und die USA eine gemeinsame Expertengruppe eingesetzt, die sich am 8. Juli erstmals traf und über nationale Sicherheit sowie Datenschutz austauschen soll. In ihrer Rede machte EU-Kommissarin Viviane Reding deutlich, was sie von dem auszuhandelnden Abkommen erwartet: „Die Regeln müssen sicherstellen, dass die Daten von EU-Bürgern an außereuropäische Ermittlungsbehörden nur auf klarer gesetzlicher Grundlage und mit gerichtlicher Nachprüfung übertragen werden.“
[mit Material von Nick Heath, ZDNet.com]
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