Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor dem Landgericht Düsseldorf einen Sieg gegen Vodafone errungen: Demnach darf der Mobilfunkprovider einen Internettarif nicht mit „grenzenlosem Surfen“ bewerben, wenn in den Tarifbedingungen Peer-to-Peer-Anwendungen wie Skype, WhatsApp und andere ausgeschlossen sind. Diese Dienste waren im Vodafone-Tarif RedM nur gegen einen Aufpreis von 9,95 Euro im Monat verfügbar. Auf diese Regelung hat der Provider auf seinen Internetseiten erst nach mehren Klicks in einer Fußnote hingewiesen. Vodafone hatte den Dienst mit den Worten „ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen“ beworben.
„Im Internet darf es keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben. Jeder hat Anspruch auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu Onlinediensten und Inhalten“, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Um Benachteiligung zu beenden, müsse die Bundesregierung Netzneutralität gesetzlich verankern. Denn einer von den Verbraucherschützern durchgeführten Umfrage zufolge ist Vodafone mit der Praxis nicht allein: Fast alle Mobilfunktarife der großen Anbieter beschränken demnach die Internetnutzung. Im Juni 2013 seien nur Telekom-Tarife Complete Comfort XL, Complete Comfort XL und Complete Premium eine Ausnahme gewesen – die allerdings gibt es erst 79,97 Euro pro Monat.
Der vzbv hatte argumentiert, Verbraucher würden beim Abschluss eines „Internetvertrags“ grundsätzlich davon ausgehen, dass sie mit dem Anschluss sämtliche Dienstleistungen des Internets nutzen könnten, also auch Instant Messaging oder File-Sharing. Einschränkungen bei der Nutzung seien durch „ausdrückliche und deutliche Hinweise“ kenntlich zu machen. Das Landgericht Düsseldorf hat die Auffassung des vzbv bestätigt, dass die Werbeaussagen irreführend sind und verurteilte das Unternehmen, diese Werbung zu unterlassen.
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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