Das US Patent and Trademark Office (USPTO) hat Apples Patent für die sogenannte Pinch-to-Zoom-Geste ein zweites Mal für ungültig erklärt. Schon im Dezember 2012 hatte die Behörde entschieden, dass alle 21 Ansprüche aus dem Schutzrecht 7.844.915 nicht patentiert werden können. Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung wies sie Ende vergangener Woche ab.
Das Patent beschreibt Programmierschnittstellen für den Bildlauf. Dazu gehört auch die Technik, die es erlaubt, Bildschirminhalte mit zwei Fingern zu vergrößern und zu verkleinern. Laut Patentblogger Florian Müller entschied das Bezirksgericht im kalifornischen San Jose im vergangenen Jahr, dass zahlreiche Android-Geräte von Samsung mindestens einen Anspruch aus dem Schutzrecht verletzen.
Apple zufolge ist das Pinch-to-Zoom-Patent das wertvollste in dem Rechtsstreit. Der größte Teil des Schadenersatzes, über dessen Höhe ab November neu verhandelt wird, basiere jedoch auf Apples Design-Patenten, schreibt Müller weiter, der schon Oracle und Microsoft in Patentfragen beraten hat. Ursprünglich hatte ein Geschworenengericht Apple 1,05 Milliarden Dollar zugesprochen. Die Summe war nachträglich auf 599 Millionen Dollar reduziert worden.
Müller weist zudem darauf hin, dass die „Final Action“ des USPTO noch kein abschließendes Urteil ist. Vielmehr handle es sich um den zweiten Schritt in einem Prüfungsverfahren, das sich mehrere Jahre – möglicherweise bis 2017 oder auch darüber hinaus – hinziehen könne. Das Patentamt habe Apples Gummibandpatent auch zweimal für ungültig erklärt und im Juni 2013 nach einer erneuten Prüfung doch mehrere Ansprüche akzeptiert, die sich aus dem Schutzrecht ergeben.
„Ich kann nicht voraussagen, ob das auch mit den Ansprüchen des Pinch-to-Zoom-Patents passieren wird“, schreibt Müller in seinem Blog FOSS Patents. „Ich würde die Hürden, die Apple überwinden muss, nicht unterschätzen.“ Unter anderem unterstellt das USPTO, dass es sich bei einigen der beschriebenen Ansprüche um Prior Art handelt, also schon zuvor bekannte Technik.
Müller bezweifelt zudem, dass die Entscheidung des Patentamts einen direkten Einfluss auf den laufenden Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung haben wird. Die „Final Action“ erfülle nicht die Anforderungen, die Koh im April für eine Aussetzung des Verfahrens aufgestellt habe.
Tipp: Wie gut kennen Sie das iPhone? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.
Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…
Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…