Seit gestern Abend kann im Petitionsforum des Deutschen Bundestages eine Eingabe mit Unterschriften unterstützt werden, die sich für kürzere Laufzeiten bei Mobilfunkverträgen einsetzt. Sie soll auf maximal zwölf Monate beschränkt werden. Außerdem wird die Abkopplung des Handypreises vom Tarifpreis gefordert, um mehr Transparenz zu schaffen.
Für die Petition verantwortlich zeichnet Heiko Wingerath, ein Privatmann aus Berlin. Im Gespräch mit ZDNet.de erklärt er, der Auslöser für seine Initiative sei persönlicher Ärger über das Gebaren der Mobilfunkprovider gewesen. Insbesondere habe ihn gestört, dass O2 für den Wechsel aus dem Tarif „O2 Blue Select“ in einen teureren Flatrate-Tarif 100 Euro Gebühr verlangt habe.
„Der Bedarf ändert sich heute schnell“, so Wingerath, „da sind zwei Jahre Laufzeit nicht mehr zeitgemäß.“ Als Beispiel führt er LTE an: Während man vor gar nicht allzu langer Zeit überhaupt nicht daran gedacht habe, müsse man heute schon überlegen, ob LTE im Tarif enthalten sei.
Neben der Verkürzung der Tariflaufzeit will Wingerath aber auch erreichen, dass der Handypreis künftig vom Tarifpreis abgekoppelt wird: So könnte ein Kunde sein Mobiltelefon zwar über 24 Monate finanzieren, bliebe aber in der Tarifwahl flexibler.
Die Ziele der Petition klingen zunächst einleuchtend. Dass sie die Prüfung bestanden hat und im Petitionsforum zur Mitzeichnung freigegeben wurde, lässt zudem erkennen, dass der Bundestag das Thema grundsätzlich regeln könnte.
Die Chancen stehen aber nicht besonders gut. Denn zum einen hat der Bundestag nach langem Ringen 2012 endlich eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet, die Neigung sich erneut mit dem Thema zu beschäftigen dürfte daher gering sein. Zum zweiten könnte die bevorstehende Bundestagswahl dafür sorgen, dass das Thema – sofern es die erforderliche Anzahl von 50.000 Mitzeichnern erreicht – dann in den Gremien versandet, da niemand die Zeit hat, sich darum zu kümmern.
Verbraucherschützer hatten sich in der Vergangenheit ähnliche Ziele wie jetzt Heiko Wingerath auf die Fahnen geschrieben: „Bei der 2012 abgeschlossenen Neufassung des Telekommunikationsgesetzes hatte sich die Verbraucherzentrale Bundesverband ebenfalls für eine Laufzeit der Mobilfunkverträge von zwölf Monaten eingesetzt“, erklärt die für den Bereich zuständige Referentin Lina Ehrig. „Allerdings hat sich der Gesetzgeber in der Auslegung der Vorgaben der EU damals für 24 Monate entschieden – zum Teil wohl auch, weil sich das in Deutschland schon lange so eingebürgert hatte. In anderen EU-Ländern mussten Verbraucher früher deutlich längere Laufzeiten akzeptieren.“
Allerdings muss jeder Mobilfunkprovider zumindest einen Vertrag mit einer Laufzeit von lediglich zwölf Monaten anbieten. Das tun diese auch – jedoch eben oft zu ungünstigeren Konditionen.
Auch Ehrig sieht derzeit wenig Spielraum für eine Änderung. „Es muss immer berücksichtigt werden, dass kürzere Laufzeiten gegebenenfalls zu teureren Tarifen führen könnten – günstige Tarife sind natürlich auch im Interesse der Verbraucher.“
Möglicherweise ändert sich in absehbarer Zukunft dennoch etwas: Laut Ehrig werden derzeit in Brüssel neue Vorgaben für den Telekommunikationsmarkt diskutiert. Mit der Bekanntgabe der Pläne rechnet sie im September. Ihrer Ansicht nach ist es dann wahrscheinlicher, dass der Bundestag auf diese Vorgaben reagiert, als dass er auf die Petition direkt eingeht.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist in einer Stellungnahme gegnüber ZDNet ebenfalls darauf hin, dass 2012 im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes mit Paragraf 43b in das Gesetz ein Passus eingefügt wurde, wonach die anfängliche Vertragsmindestlaufzeit 24 Monate nicht überschreiten darf. „Aus Verbraucherschutzsicht ist zu begrüßen, dass Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, dazu gehören auch Mobilfunkanbieter, verpflichtet sind, außerdem einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten anzubieten. Dies bezieht sich zwar nicht auf jede Tarifvariante, jedoch muss zumindest ein dementsprechendes Vertragsmodell im Angebot des Mobilfunkanbieters vorhanden sein. … Insofern gibt es bereits seit vergangenem Jahr eine Regelung zur Vertragslaufzeit von Mobilfunkverträgen.“
Aus Verbrauchersicht sei eine Flexibilität bei der Laufzeit von Mobilfunkverträgen prinzipiell wünschenswert. Zu beachten sei jedoch, dass grundsätzlich Vertragsfreiheit besteht und Unternehmen am Markt und im Wettbewerb ihre Vertragsangebote, zum Beispiel Tarife und die Laufzeit, im Rahmen der Gesetze festlegen können und dürfen. Der Gesetzgeber dürfe – so wie er das ja auch getan habe – in die unternehmerische Freiheit nur begrenzt eingreifen. Dringenden Handlungsbedarf sieht man also offenbar auch im Ministerium nicht.
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