Die Europäische Kommission will den Rechtsrahmen für einen EU-weiten Patentschutz vervollständigen und die Vorschriften für die Rechtsprechung der Gerichte sowie die Anerkennung von Urteilen aktualisieren. Damit würden juristische Lücken beim einheitlichen Patentschutz geschlossen und der Weg für ein europäisches Patentgericht, das Einheitliche Patentgericht (EPG) geebnet, heißt es in einer Mitteilung.
„Durch geänderte Vorschriften für die Anerkennung von Urteilen schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass das neue Einheitliche Patentgericht seine Arbeit aufnehmen kann“, sagte Viviane Reding, EU-Justizkommissarin und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission. Bei einem Streitfall seien Unternehmen dann nicht mehr gezwungen, sich an eine Reihe von Gerichten in verschiedenen Ländern zu wenden. Das mache es ihnen einfacher, ihre Patente zu schützen.
Das EPG soll die ausschließliche Zuständigkeit für Patentstreitigkeiten besitzen, um zu vermeiden, dass mehrere Verfahren bei bis zu 28 nationalen Gerichten anhängig sind. Dies ist beispielsweise bei der jahrelangen Auseinandersetzung zwischen Apple und Samsung der Fall.
Die EU-Kommission verspricht sich von dem einheitlichen Patentschutz einen Innovationsschub für Europa. „Wenn die Verfahren unbürokratischer und kostengünstiger werden und die Rechtssicherheit steigt, weil man es nicht mehr mit 28 unterschiedlichen, teils widersprüchlichen Systemen zu tun hat, gewinnt der Binnenmarkt an Attraktivität“, so Reding. „Dieses Beispiel veranschaulicht sehr gut, wie Wachstumsimpulse von Maßnahmen im Justizbereich ausgehen können.“
Der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnie erklärte dazu: „Damit Europa wettbewerbsfähig bleibt, müssen innovative Unternehmen unbedingt so rasch wie möglich von den lange erwarteten Vorteilen des einheitlichen europäischen Patents profitieren können. Auch wenn die politische Einigung vom Dezember 2012 ein großer Durchbruch war, wird das einheitliche Patent erst mit der Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts Realität. Genau das muss uns möglichst schnell gelingen, und mit dem heute vorgelegten Vorschlag sind wir diesem Ziel wieder ein gutes Stück näher gekommen.“
Der Vorschlag sieht vor, durch eine Änderung an der sogenannten Brüssel-I-Verordnung (PDF) zu präzisieren, wie die gerichtliche Zuständigkeit im Kontext des Einheitlichen Patentgerichts geregelt ist. Zudem soll geklärt werden, in welcher Form die Verordnung für die Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens über das Einheitliche Patentgericht sind, und den übrigen Mitgliedsstaaten gilt.
Bisher beteiligen sich 25 EU-Staaten an dem einheitlichen Patentrahmen, der allen Mitgliedern der Europäischen Union offensteht. Das EPG ist schon mit dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 eingerichtet worden. Jetzt müssen die Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament dem Vorschlag zustimmen, damit dieser rechtsgültig wird. Zudem fordert die Kommission die Mitgliedsstaaten auf, das Übereinkommen über das Einheitliche Patentgericht schnellstmöglich zu ratifizieren und die nötigen Vorarbeiten abzuschließen, damit das Gericht seine Arbeit aufnehmen kann.
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