Apple hat Vorschläge unterbreitet, um künftige Preisabsprachen bei E-Books zu verhindern. Das Unternehmen aus Cupertino reagiert damit auf Auflagen, die ihm US-Justizministerium und 33 US-Bundesstaaten zugesandt haben. Es bezeichnet sie als vage, zu weitreichend und ungerechtfertigt.
Die Regeln seien ein „drakonischer Eingriff in Apples Geschäft“ und stünden in keinem Verhältnis zu den vorgeworfenen Rechtsverletzungen oder dem möglichen Schaden, heißt es in einem am Freitag eingereichten Schriftsatz. Darin behauptet Apple erneut, es habe nicht gegen Kartellgesetze verstoßen. Zudem verhinderten die mit den ebenfalls beschuldigten Verlagen getroffenen Vergleiche, dass sich die vom Gericht als wettbewerbsfeindlich eingestuften Geschäftspraktiken wiederholten.
Sollte das Gericht doch Auflagen verhängen, dann sollte Apples Möglichkeit zum Austausch von Informationen eingeschränkt werden, erklärte der iPhone-Hersteller. Zudem sollte es Absprachen mit Verlagen zu Meistbegünstigungsklauseln verbieten, die Apple den besten Preis garantierten.
Kurz zuvor hatte das Department of Justice gefordert, Apple müsse seine vorhandenen Vereinbarungen mit den fünf großen Buchverlagen aufkündigen und einen gerichtlich bestellten Kartellwächter akzeptieren, der die Einhaltung Apples internen Wettbewerbsrichtlinien kontrolliert. Zudem soll Apple Firmen wie Amazon erlauben, in ihren E-Book-Apps für iOS käufliche Inhalte zu verlinken.
Den Vorschlag zur Verlinkung von Inhalten bezeichnete Keith Hylton, Professor an der Boston University School of Law, für ungewöhnlich. Die Kartellgesetze besagten eindeutig, dass man das Geschäft eines Konkurrenten nicht begünstigen müsse. „Es stellen sich also Fragen nach der rechtlichen Grundlage“, sagte der Rechtsexperte. Er wies zudem darauf hin, dass der Kartellwächter berechtigt sei, Apples gesamtes Geschäft zu kontrollieren und nicht nur den Bereich E-Books.
Das Gericht, das Apple im Juli wegen illegaler Preisabsprachen für schuldig befunden hatte, muss den Vorschlägen beider Seiten noch zustimmen. Eine Anhörung zu den Auflagen findet am 9. August statt. Die Höhe des Schadenersatzes, der auf bis zu 500 Millionen Dollar geschätzt wird, soll in einer separaten Verhandlung ermittelt werden.
Der Kartellanwalt Ankur Kapoor von der New Yorker Kanzlei Constantine Cannon befürchtet, dass die Verlage in zwei Jahren nach Ablauf der gegen sie verhängten Auflagen ihre alten Geschäftsmodelle wieder aufnehmen werden. „War die Klage der USA gegen Apple nur viel Lärm um nichts? Das habe ich während der Verhandlung gedacht, und jetzt sehe ich das durch die Vorschläge bestätigt“, sagte Kapoor.
[mit Material von Joan E. Solsman, News.com]
Bösartige QR-Codes, die per E-Mail versendet werden, eignen sich sehr gut, um Spam-Filter zu umgehen.
Unsichere Websites und Phishing-Mails in Verbindung mit Black Friday können kauffreudigen Konsumenten zum Verhängnis werden.
Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.
Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.
Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…
Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…