ITC muss Apples Patentbeschwerde gegen Motorola neu verhandeln

Apple hat im Patentstreit mit Motorola vor dem US-Court of Appeals for the Federal Circuit einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Wie der Blog FOSS Patents berichtet, hat das Berufungsgericht die Entscheidung der International Trade Commission (ITC) aufgehoben, die Apples Beschwerde im März 2012 abgewiesen hatte. Nun muss sich die Außenhandelsbehörde erneut mit zwei der ursprünglich drei eingeklagten Schutzrechte befassen.

Die beiden Patente beschreiben Multitouch-Technologien. Es handelt sich um die Schutzrechte 7.663.607 „Multitouch-Touchscreen“ und 7.818.828 „Ellipse Fitting for Multitouch Surfaces“, die sich mit der gleichzeitigen Erkennung mehrerer Finger beschäftigen, die einen Touchscreen berühren. Die ITC erklärte ersteres für ungültig und sprach Motorola von Verstößen gegen das zweite Patent frei.

Apple hatte seine Beschwerde gegen Motorola, zusammen mit zwei Zivilklagen, im Oktober 2010 eingereicht. Es warf dem Handyhersteller vor, unter anderem mit seinen Smartphones Droid, Droid 2 und Droid X sowie zugehöriger Software seine Patente zu verletzen. Apple reagierte damit auf eine von Motorola eingereichte Klage, die Apple Verstöße gegen 18 seiner Schutzrechte unterstellt.

Durch die Neuverhandlung der Beschwerde erhält Apple eine weitere Chance, ein Verkaufsverbot für Motorola-Smartphones zu erwirken. „Google glaubt, dass Motorolas neues Flaggschiff-Modell, das Moto X, von einem Importverbot nicht betroffen wäre, weil es in den USA zusammengebaut wird“, schreibt Florian Müller in seinem Blog FOSS Patents.

Es ist das zweite Mal innerhalb weniger Tage, dass ein Urteil der ITC aufgehoben wurde. Am vergangenen Wochenende hatte bereits US-Präsident Barack Obama sein Veto gegen das von der ITC verhängte Verkaufsverbot für ältere iPhone- und iPad-Modelle eingelegt. Michael Froman, Handelsvertreter der Vereinigten Staaten, begründete den Schritt mit den „Wettbewerbsbedingungen in den USA und den Auswirkungen auf Verbraucher“.

Für Apple steht zudem am kommenden Freitag ein weiterer wichtiger Gerichtstermin an. Dann befasst sich das Bezirksgericht im nordkalifornischen San Jose erneut mit den von Apple gegen Samsung beantragten permanenten Verfügungen. Eine Jury hatte im August 2012 geurteilt, dass Samsung unerlaubt Apples geistiges Eigentum verwendet.

[mit Material von Josh Lowensohn, News.com]

Tipp: Wie gut kennen Sie Apple? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

Recent Posts

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

3 Tagen ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

3 Tagen ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

3 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

3 Tagen ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

4 Tagen ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

5 Tagen ago