E-Book-Preisabsprachen: Gericht skizziert mögliche Auflagen für Apple

Bei einer Anhörung im Kartellprozess gegen Apple hat das zuständige US-Gericht am Freitag die Auflagen erläutert, die es wahrscheinlich gegen das Unternehmen aus Cupertino verhängen wird. Es wird zwar nicht auf alle Forderungen des US-Justizministeriums eingehen, aber nach eigenen Angaben auch berücksichtigen, dass sich Apple bisher nicht zu den E-Book-Preisabsprachen bekannt hat.

Richterin Denise Cote deutete an, sie werde ein Regelwerk akzeptieren, dass den Wettbewerb wiederherstellt und Apple die Möglichkeit gibt, seinen App Store weiterzuentwickeln. „Wenn wir die freie Preisgestaltung schützen können, ohne die Flexibilität und die Verwaltung des App Store anzufassen, dann wäre das meine Priorität“, sagte Cote. Apple dürfe den App Store aber auch nicht als Hintertür einsetzen, um wettbewerbsfeindliche Vereinbarungen einzuführen.

Einem externen Kartellwächter, wie vom Justizministerium gefordert, erteilte Cote eine Absage. Apple müsse dafür allerdings ein internes Programm einrichten, das die Einhaltung der Wettbewerbsregeln überwache. Zudem will sie den Zeitraum, in dem Apple keine Vereinbarungen mit Verlagen zu E-Book-Preisen treffen darf, von fünf auf zwei Jahre verkürzen. Danach sollen die Verlage abwechselnd alle sechs bis acht Monate neue Bedingungen mit Apple aushandeln. So sollen sie an Absprachen gehindert werden.

Zudem kritisierte Cote die fehlende Bereitschaft Apples und der Verlage, eigene Fehler einzugestehen. „Das war ein regelwidriges Spiel mit hohen Einsätzen, und der Verbraucher hat darunter gelitten“, sagte die Richterin. Weder Apple noch die Verlage hätten öffentlich Reue gezeigt. „Sie sind, um es mit einem Wort zu sagen, uneinsichtig.“

Im Juli hatte das Gericht Apple wegen illegaler Preisabsprachen für schuldig befunden. „Wenn Apple diese Verschwörung nicht orchestriert hätte, dann hätte sie nicht gelingen können“, begründete Cote ihre Entscheidung. Bei der Anhörung am Freitag standen die Vorschläge beider Seiten zur Debatte, die eine derartige „Verschwörung“ künftig verhindern sollen. Die Höhe des Schadenersatzes, der auf bis zu 500 Millionen Dollar geschätzt wird, soll in einer separaten Verhandlung ermittelt werden.

Das Department of Justice hatte unter anderem gefordert, dass Apple alle bestehenden Vereinbarungen mit den ebenfalls angeklagten fünf großen Verlagen kündigen muss. Zudem soll Apple Firmen wie Amazon erlauben, in ihren E-Book-Apps für iOS käufliche Inhalte zu verlinken. Apple bezeichnete die Vorschläge als vage, zu weitreichend und ungerechtfertigt.

[mit Material von Joan E. Solsman, News.com]

Tipp: Wie gut kennen Sie Apple? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

Recent Posts

Microsoft nennt weitere Details zu kostenpflichtigen Patches für Windows 10

Erstmals liegen Preise für Verbraucher vor. Sie zahlen weniger als Geschäftskunden. Dafür beschränkt Microsoft den…

15 Stunden ago

Microsoft verschiebt erneut Copilot Recall

Die Entwickler arbeiten noch an weiteren „Verfeinerungen“. Windows Insider erhalten nun wohl eine erste Vorschau…

1 Tag ago

GenKI im Job: Mitarbeitende schaffen Tatsachen

Laut Bitkom-Umfrage werden in jedem dritten Unternehmen in Deutschland private KI-Zugänge genutzt. Tendenz steigend.

1 Tag ago

97 Prozent der Großunternehmen melden Cyber-Vorfälle

2023 erlitten neun von zehn Unternehmen in der DACH-Region Umsatzverluste und Kurseinbrüche in Folge von…

1 Tag ago

„Pacific Rim“-Report: riesiges, gegnerisches Angriffs-Ökosystem

Der Report „Pacific Rim“ von Sophos beschreibt Katz-und-Maus-Spiel aus Angriffs- und Verteidigungsoperationen mit staatlich unterstützten…

2 Tagen ago

DeepL setzt erstmals auf NVIDIA DGX SuperPOD mit DGX GB200-Systemen

NVIDIA DGX SuperPOD soll voraussichtlich Mitte 2025 in Betrieb genommen und für Forschungsberechnungen genutzt werden.

2 Tagen ago