E-Book-Preisabsprachen: Gericht skizziert mögliche Auflagen für Apple

Bei einer Anhörung im Kartellprozess gegen Apple hat das zuständige US-Gericht am Freitag die Auflagen erläutert, die es wahrscheinlich gegen das Unternehmen aus Cupertino verhängen wird. Es wird zwar nicht auf alle Forderungen des US-Justizministeriums eingehen, aber nach eigenen Angaben auch berücksichtigen, dass sich Apple bisher nicht zu den E-Book-Preisabsprachen bekannt hat.

Richterin Denise Cote deutete an, sie werde ein Regelwerk akzeptieren, dass den Wettbewerb wiederherstellt und Apple die Möglichkeit gibt, seinen App Store weiterzuentwickeln. „Wenn wir die freie Preisgestaltung schützen können, ohne die Flexibilität und die Verwaltung des App Store anzufassen, dann wäre das meine Priorität“, sagte Cote. Apple dürfe den App Store aber auch nicht als Hintertür einsetzen, um wettbewerbsfeindliche Vereinbarungen einzuführen.

Einem externen Kartellwächter, wie vom Justizministerium gefordert, erteilte Cote eine Absage. Apple müsse dafür allerdings ein internes Programm einrichten, das die Einhaltung der Wettbewerbsregeln überwache. Zudem will sie den Zeitraum, in dem Apple keine Vereinbarungen mit Verlagen zu E-Book-Preisen treffen darf, von fünf auf zwei Jahre verkürzen. Danach sollen die Verlage abwechselnd alle sechs bis acht Monate neue Bedingungen mit Apple aushandeln. So sollen sie an Absprachen gehindert werden.

Zudem kritisierte Cote die fehlende Bereitschaft Apples und der Verlage, eigene Fehler einzugestehen. „Das war ein regelwidriges Spiel mit hohen Einsätzen, und der Verbraucher hat darunter gelitten“, sagte die Richterin. Weder Apple noch die Verlage hätten öffentlich Reue gezeigt. „Sie sind, um es mit einem Wort zu sagen, uneinsichtig.“

Im Juli hatte das Gericht Apple wegen illegaler Preisabsprachen für schuldig befunden. „Wenn Apple diese Verschwörung nicht orchestriert hätte, dann hätte sie nicht gelingen können“, begründete Cote ihre Entscheidung. Bei der Anhörung am Freitag standen die Vorschläge beider Seiten zur Debatte, die eine derartige „Verschwörung“ künftig verhindern sollen. Die Höhe des Schadenersatzes, der auf bis zu 500 Millionen Dollar geschätzt wird, soll in einer separaten Verhandlung ermittelt werden.

Das Department of Justice hatte unter anderem gefordert, dass Apple alle bestehenden Vereinbarungen mit den ebenfalls angeklagten fünf großen Verlagen kündigen muss. Zudem soll Apple Firmen wie Amazon erlauben, in ihren E-Book-Apps für iOS käufliche Inhalte zu verlinken. Apple bezeichnete die Vorschläge als vage, zu weitreichend und ungerechtfertigt.

[mit Material von Joan E. Solsman, News.com]

Tipp: Wie gut kennen Sie Apple? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

Recent Posts

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

3 Tagen ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

3 Tagen ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

3 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

4 Tagen ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

4 Tagen ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

5 Tagen ago